Planfeststellungsverfahren

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.02.2013 im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Planfeststellung beschlossen, gegen den Plan in der Fassung vom 21.12.2012 zum Neubau der B-388-Ortsumfahrung Taufkirchen (Vils) grundsätzlich keine Einwendungen zu erheben. Verwiesen wurde in der Stellungnahme jedoch auf die bisherigen von der Gemeinde Taufkirchen (Vils) in der Planungsphase erhobenen Forderungen, dass

a) zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen bei den in der Nähe zur Trasse liegenden Wohngebieten Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden sollen,

b) die Brücke über die Kreisstraße ED 26 und über den Stephansbrünnlbach so breit gestaltet werden soll, dass es möglich ist, entlang der Kreisstraße ED 26 einen Geh- und Radweg zu errichten,

c) das nachgeordnete Wegenetz, soweit es bei der Umfahrungsbaumaßnahme neu hergestellt wird, nach den anerkannten Regeln der Technik auszubauen ist.

Der Plan, so wie er nun vorliegt, entspricht demjenigen Plan, dem der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 27.03.2012 zugestimmt hat. Wie damals bereits eingehend erläutert (siehe Kompass Nr. 4/2012), hatte man keine andere Wahl, als sich für die „modifizierte Planfeststellungstrasse“ des Staatlichen Bauamtes zu entscheiden, nachdem die Bewertung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ergeben hat, dass die von der Gemeinde vorgeschlagene Trasse – die sog. Nord-Nord-Variante – aufgrund Unwirtschaftlichkeit nicht bauwürdig ist und somit definitiv nicht realisiert werden kann.

Die „modifizierte Planfeststellungstrasse“ weicht zwar im Norden von den Vorstellungen der Gemeinde ab, in Teilstücken konnten jedoch durchaus Verbesserungen erzielt werden. Als nächstes ist nun die Regierung von Oberbayern am Zug, die im Verfahren nach Prüfung von Einwendungen über den vom Staatlichen Bauamt eingereichten Plan eine Entscheidung zu treffen hat.

Einstellung des alten Planfeststellungsverfahrens

Mit Bekanntmachung vom 18.03.2013 hat die Regierung von Oberbayern veröffentlicht, dass das ursprüngliche Planfeststellungsverfahren vom 21.04.2006 eingestellt worden ist. Nähere Einzelheiten hierzu siehe Bekanntmachung auf den Internetseiten der Regierung von Oberbayern sowie an den Anschlagtafeln der Gemeinde Taufkirchen (Vils).

Neue EDV-Ausstattung für die Gemeindeverwaltung

Die im Jahr 2005 angeschaffte EDV-Ausstattung der Gemeindeverwaltung ist von der technischen Entwicklung her überholt. Um jedoch den Anforderungen einer modernen Datenverarbeitung gerecht zu werden, sind eine neue Hardware, Betriebssysteme, Officeprodukte, ein eineinheitliches Datenbanksystem sowie ein hochwertiges Datensicherungssystem erforderlich. Die Neuanschaffung genehmigte der Gemeinderat am 26.02.2013 und erteilte den Auftrag in Höhe von 64.143 € an die Firma Network Partner aus Erding. Für interne Kommunalverwaltungsprogramme muss die Gemeinde zusätzlich 39.500 € ausgeben.

Baugebiet „Kirchlerner Straßfeld Teil IV“

Der Gemeinderat entschied bereits im Juli vergangenen Jahres, für das Grundstück Fl.Nr. 1200, Gemarkung Taufkirchen (Vils), eine Änderung des Flächennutzungsplanes und im sog. Parallelverfahren die Aufstellung eines Bebauungsplanes durchzuführen. Das Areal ist im Flächennutzungsplan derzeit als Grünfläche dargestellt und soll zur Wohnbaufläche ausgewiesen werden.

Der Grundstücks- und Bauausschuss billigte am 15.11.2012 die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht, sodass die öffentliche Auslegung nun in der Zeit vom 7. März 2013 bis 8. April 2013 durchgeführt wird.

Bebaungsplan "Kirchlerner Straßfeld Teil IV"

Die Änderungsplanung für den Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan-Entwurf, ausgearbeitet vom Ing.-Büro für Bauwesen Kaiser aus Kirchasch, liegen im Rathaus Taufkirchen(Vils), Zi.-Nr. 2.13 bei Hans Baumgartner, Tel. 08084 3735, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Bestandteil der öffentlichen Auslegung sind auch alle umweltbezogenen Informationen zum Bauleitplanverfahren. Auf Wunsch werden die Planungen erläutert. Innerhalb der oben genannten Frist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Neues Baugebiet in Unterhofkirchen

Bei der letztjährigen Bürgerversammlung in Kienraching wurde von Bürgern aus dem ehemaligen Gemeindebereich Hofkirchen der Wunsch nach Ausweisung von Bauflächen geäußert. Dieses Anliegen hat die Gemeinde sofort aufgegriffen und kann nun schon nach kürzester Zeit ein neues Baugebiet in Unterhofkirchen ankündigen.

Bebauungsplan "Unterhofkirchen Vorentwurf"

Die Grundstücksverhandlungen sind bereits abgeschlossen und der Aufstellungsbeschluss für das neue Baugebiet nördlich der Kreisstraße wurde in der Sitzung am 26.03.2013 gefasst. Der Gemeinderat legte bereits fest, dass die Grundstücke nur an Bürger aus dem ehemaligen Gemeindebereich Hofkirchen und der Pfarrei Hofkirchen verkauft werden. Ausführliche Informationen zum neuen Baugebiet in der Kompass-Ausgabe im April 2013.

Bauausschuss begutachtet vor Ort

Die immensen Straßenschäden, die der diesjährige Winter in der Gemeinde Taufkirchen(Vils) hinterlassen hat, schauten sich die Mitglieder des Grundstücks- und Bauausschusses zusammen mit dem Leiter der Taufkirchener Straßenmeisterei, Norbert Nietfeld, vor Ort an. Die Mängel werden nach Auskunft des Straßenbauers im Rahmen der jährlichen Sanierungsmaßnahmen wieder behoben. Eine Komplettsanierung der Dorfener Straße, die besonders in Mitleidenschaft gezogen wurde, ist jedoch von Seiten des Bundes nicht ge­plant. Die Gemeindestraßen werden ab Ende März wieder hergerichtet. Großflächige Asphaltarbeiten werden von Ende Mai bis Mitte September 2013 durchgeführt.

Bauauschuss "Dorfener Straße"