Den Karl Valentin hat sie schon aufgeregt, Millionen
Bundesbürger ärgern
sich fast täglich über sie und jetzt haben ihr endlich
Bundeskanzler Gerhard Schröder und Ministerpräsident
Edmund Stoiber den Kampf angesagt. Denn obwohl sie so ungeliebt
ist, war sie bis heute scheinbar unbesiegbar:
Die Bürokratie!
Sie begegnet uns, wenn wir geboren
werden und begleitet jeden von uns getreulich bis ans Grab, in
welches uns mitunter all diese
Vorschriften und Formulare bringen. Um gleich einmal allen, die
sich durch derartige Einlassungen betroffen und verletzt fühlen,
etwas Wind aus den geblähten Segeln zu nehmen: Natürlich
gibt es keinen Zweifel, dass ohne diese ganzen Verordnungen, Verfügungen
und Paragraphen die blanke Anarchie herrschen würde. Der Nachteil
ist nur, dass mit der Bürokratie in ihrer derzeitigen Ausprägung
oftmals das blanke „babylonische“ Chaos entsteht.
Deutliches
Indiz dafür ist ein „Arbeitshandbuch der
Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik“.
Einmal abgesehen davon, dass bereits die Existenz einer solchen
Bundesstelle Bände spricht, wirbt dieses Handbuch für
eine neue „bürgernahe Verwaltungssprache“, was
ja auch bedeutet, dass diese bisher „bürgerfern“ war.
Und
hört man da nicht aus der Ferne schon wieder leise den
Amtsschimmel wiehern? Denn schließlich wird auch hier nur
wieder eine Vorschrift durch eine andere ersetzt, wo doch zumindest
Herr Stoiber eigentlich etwas ganz anderes fordert: „Bayern
braucht mehr Freiheit, in der sich unternehmerische Initiative
entfalten kann. Deregulierung und Entbürokratisierung sind
eine der zentralen Zukunftsaufgaben der Staatsregierung.“ Hat
er genau so gesagt respektive geschrieben und sich darüber
gefreut, dass sich 3.500 Unternehmen an der Online-Umfrage beteiligt
haben.
Nur die Verwaltungsangestellten in den Ämtern
und Gemeinden stöhnen noch immer und ihre Kundschaft ebenso
und manchmal tun sie das auch gemeinsam. Zum Beispiel in Steuerangelegenheiten,
wo es inzwischen ein offenes Geheimnis ist, dass sich manchmal
beide Seiten nicht mehr auskennen. Und das liegt wohl vor allem
am Verwaltungsakt.
Ja, das Wort gibt es und bezeichnet natürlich
nicht die Situation, wenn sich zwei Beamte unterschiedlichen oder
gleichen Geschlechts
sehr nahe kommen. Nein, hier geht es um etwas anderes: „Als
Verwaltungsakt wird jede Verfügung, Entscheidung oder andere
hoheitliche Maßnahme bezeichnet, die eine Behörde zur
Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen
Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen
gerichtet ist.“
So steht es geschrieben, und weiter, der
Akt könne „rechtsgestaltende
Wirkung“ haben, aber auch „konkludent“ erlassen
werden, und deshalb würde in manche „rein tatsächliche
Handlungen eine sog. Duldungsverfügung hineininterpretiert“.
Alles
klar jetzt?! Es gibt eben Angelegenheiten, wo der bayerische Ministerpräsident
einfach Recht hat: Wir brauchen mehr Freiheit! Und weniger Verwaltungsakte!
pebe