Planfeststellungsverfahren

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.02.2013 im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Planfeststellung beschlossen, gegen den Plan in der Fassung vom 21.12.2012 zum Neubau der B-388-Ortsumfahrung Taufkirchen (Vils) grundsätzlich keine Einwendungen zu erheben. Verwiesen wurde in der Stellungnahme jedoch auf die bisherigen von der Gemeinde Taufkirchen (Vils) in der Planungsphase erhobenen Forderungen, dass

a) zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen bei den in der Nähe zur Trasse liegenden Wohngebieten Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden sollen,

b) die Brücke über die Kreisstraße ED 26 und über den Stephansbrünnlbach so breit gestaltet werden soll, dass es möglich ist, entlang der Kreisstraße ED 26 einen Geh- und Radweg zu errichten,

c) das nachgeordnete Wegenetz, soweit es bei der Umfahrungsbaumaßnahme neu hergestellt wird, nach den anerkannten Regeln der Technik auszubauen ist.

Der Plan, so wie er nun vorliegt, entspricht demjenigen Plan, dem der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 27.03.2012 zugestimmt hat. Wie damals bereits eingehend erläutert (siehe Kompass Nr. 4/2012), hatte man keine andere Wahl, als sich für die „modifizierte Planfeststellungstrasse“ des Staatlichen Bauamtes zu entscheiden, nachdem die Bewertung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ergeben hat, dass die von der Gemeinde vorgeschlagene Trasse – die sog. Nord-Nord-Variante – aufgrund Unwirtschaftlichkeit nicht bauwürdig ist und somit definitiv nicht realisiert werden kann.

Die „modifizierte Planfeststellungstrasse“ weicht zwar im Norden von den Vorstellungen der Gemeinde ab, in Teilstücken konnten jedoch durchaus Verbesserungen erzielt werden. Als nächstes ist nun die Regierung von Oberbayern am Zug, die im Verfahren nach Prüfung von Einwendungen über den vom Staatlichen Bauamt eingereichten Plan eine Entscheidung zu treffen hat.

Einstellung des alten Planfeststellungsverfahrens

Mit Bekanntmachung vom 18.03.2013 hat die Regierung von Oberbayern veröffentlicht, dass das ursprüngliche Planfeststellungsverfahren vom 21.04.2006 eingestellt worden ist. Nähere Einzelheiten hierzu siehe Bekanntmachung auf den Internetseiten der Regierung von Oberbayern sowie an den Anschlagtafeln der Gemeinde Taufkirchen (Vils).