Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte – Landshuter Straße West“

In der Vilsgemeinde gibt es in den nächsten Jahren viele bauliche Veränderungen. Im Rahmen eines „Städtebaulichen Wettbewerbes“, den die Gemeinde in den vergangenen Monaten durchführte, zeigten sieben Planungsbüros ihre Ideen für diese Ortsveränderungen auf. Der Entwurf des Architekturbüros von Angerer aus München wurde mit dem 1. Preis ausgezeichnet und dient nun als Vorlage für den Bebauungsplan, für dessen Aufstellung sich der Gemeinderat entschied. Der künftige Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Ortsmitte – Landshuter Straße West“.

In den neuen Bebauungsplan soll das Ergebnis des Planungswettbewerbes mit folgenden Zielen einfließen:

  • Verbesserung des Ortsbildes
  • Belebung der Ortsmitte durch Versorgungs- und Aufenthaltsangebote
  • Verbesserung der bestehenden Grün- und Landschafts­elemente und Aufenthaltsbereiche sowie ihre Zugänglichkeit
  • Verbesserung der Freibereiche im Umgriff um die Schule und Harmonisierung der baulichen Gestaltung
  • (keine Grenzbebauung mehr)
  • Durchlässigkeit des Gebietes für Fußgänger
  • Verbesserung der Fahrerschließung (Regelung der Zufahrt zu den Parkplätzen, Anlieferung Turn-/Mehrzweckhalle)

Berücksichtigung der Lärmbelästigung zum Erhalt der bestehenden Nutzung (Metzgerei)

Zur Sicherung der Planung wurde am 14. April dieses Jahres eine Veränderungssperre erlassen. Um diese zu ermöglichen, wurde vorher die Sanierungssatzung im entsprechenden Teilbereich aufgehoben. Diese umfasst das gleiche Planungsgebiet und trat mit der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Auf die Vorschriften des BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Ausführliche Informationen zum Verfahren erteilt das gemeindliche Bauamt, Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 3734, oder Hans Baumgartner, Tel. 08084 3735.

Ausweisung eines Wohngebietes am Kellerberg

Gute Nachrichten für Wohnbauinteressenten in der Vilsgemeinde. Im südlichen Anschluss an die bestehende Bebauung am Kellerberg wird ein neues Baugebiet ausgewiesen. In Kooperation mit einem Bauträger wird das ca. 33.000 qm große Gebiet überplant und erschlossen. Den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes fasste der Gemeinderat am 14.04.2015. Gleichzeitig wird der Bebauungsplan „Wohnbaugebiet am Kellerberg“ aufgestellt.

Erlass einer Änderungssatzung zur Außenbereichssatzung Wetzling

Der Grundstücks- und Bauausschuss entschied in seiner Sitzung am 03.03.2015, für den Gemeindeteil Wetzling eine geringfügige Änderung der bestehenden Außenbereichssatzung durchzuführen. Die Änderung betrifft eine Teilfläche des Grundstücks, Fl.Nr. 561/1 am östlichen Ortsrand von Wetzling. Der Eigentümer beabsichtigt, in der Süd-West-Ecke dieses Grundstücks ein Einfamilienhaus zu errichten. Die vom Grundstücks- und Bauausschuss gebilligte Änderungssatzung mit Begründung liegt bis einschließlich 19.05.2015 im Taufkirchener Rathaus während der allgemeinen Dienststunden für jedermann zur Einsicht aus. Sie kann online mit folgendem Link aufgerufen werden www.taufkirchen.de

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

Der Flächennutzungsplan ist neben den Bebauungsplänen und den Außen- und Innenbereichssatzungen die wichtigste Planungsgrundlage der Gemeinde. Die Kommune kann damit die künftige bauliche Entwicklung im gesamten Gemeindebereich vorbereiten und steuern.

Der aktuelle Flächennutzungsplan der Gemeinde Taufkirchen (Vils) stammt aus dem Jahr 1983 und wird mittlerweile zum 60. Mal geändert. Für den Gemeinderat ist es daher an der Zeit, dieses wichtige „Planungsinstrument“ zu überarbeiten und fortzuschreiben.

Den entsprechenden Beschluss fasste das Gremium in der Sitzung am 14. April 2015 und beauftragte gleichzeitig den Planungsverband „Äußerer Wirtschaftsraum München“ mit der Ausarbeitung des künftigen Flächennutzungsplanes in digitaler Form. Parallel zu dieser Planung wird auch der Landschaftsplan aktualisiert und in den neuen Flächennutzungsplan eingearbeitet. Diesen Auftrag erhielt das Landschaftsplanungsbüro Bissinger aus München.

Gehwegabsenkungen im Gemeindebereich

Die barrierefreie Gestaltung von Gehwegen ist eine wichtige Maßnahme aus dem Taufkirchener Seniorenkonzept und im Sinne der Inklusion. Hierzu wurden bereits im Oktober 2013 alle Gehwege im gesamten Gemeindegebiet vor Ort gesichtet und ein mehrjähriger Maßnahmenkatalog erstellt.

Mit einem Kostenaufwand von rund 37.000 € wurden im vergangenen Jahr bereits 14 Gehwege abgesenkt. Aufgrund eines sehr günstigen Angebotes der Firma Streicher aus Deggendorf ist es heuer möglich, mit dem vorhandenen Haushaltsbudget alle, für die nächsten drei Jahre vorgesehenen Bauabschnitte, in einem Zug durchzuführen. Dazu erteilte der Bauausschuss am 1. April dieses Jahres den entsprechenden Auftrag. In der günstigen Angebotssumme von 78.000 € sind außerdem noch die Kosten für drei Gehwegsanierungen im Ortsbereich enthalten.

Für Bürgermeister Franz Hofstetter ist es besonders wichtig, dass künftig im Gehwegebau auf raues Granitpflaster größtenteils verzichtet wird. Die aktuellen Umbaumaßnahmen an den Busbuchten in der Erdinger Straße sind hierfür ein Vorzeige­projekt im Landkreis Erding in punkto Barrierefreiheit.