In der Vilsgemeinde gibt es in den nächsten Jahren viele bauliche Veränderungen. Im Rahmen eines „Städtebaulichen Wettbewerbes“, den die Gemeinde in den vergangenen Monaten durchführte, zeigten sieben Planungsbüros ihre Ideen für diese Ortsveränderungen auf. Der Entwurf des Architekturbüros von Angerer aus München wurde mit dem 1. Preis ausgezeichnet und dient nun als Vorlage für den Bebauungsplan, für dessen Aufstellung sich der Gemeinderat entschied. Der künftige Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Ortsmitte – Landshuter Straße West“.

In den neuen Bebauungsplan soll das Ergebnis des Planungswettbewerbes mit folgenden Zielen einfließen:
- Verbesserung des Ortsbildes
- Belebung der Ortsmitte durch Versorgungs- und Aufenthaltsangebote
- Verbesserung der bestehenden Grün- und Landschaftselemente und Aufenthaltsbereiche sowie ihre Zugänglichkeit
- Verbesserung der Freibereiche im Umgriff um die Schule und Harmonisierung der baulichen Gestaltung
- (keine Grenzbebauung mehr)
- Durchlässigkeit des Gebietes für Fußgänger
- Verbesserung der Fahrerschließung (Regelung der Zufahrt zu den Parkplätzen, Anlieferung Turn-/Mehrzweckhalle)
Berücksichtigung der Lärmbelästigung zum Erhalt der bestehenden Nutzung (Metzgerei)
Zur Sicherung der Planung wurde am 14. April dieses Jahres eine Veränderungssperre erlassen. Um diese zu ermöglichen, wurde vorher die Sanierungssatzung im entsprechenden Teilbereich aufgehoben. Diese umfasst das gleiche Planungsgebiet und trat mit der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Auf die Vorschriften des BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Ausführliche Informationen zum Verfahren erteilt das gemeindliche Bauamt, Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 3734, oder Hans Baumgartner, Tel. 08084 3735.
