Erlass einer Änderungssatzung zur Außenbereichssatzung Wetzling

Der Grundstücks- und Bauausschuss entschied in seiner Sitzung am 03.03.2015, für den Gemeindeteil Wetzling eine geringfügige Änderung der bestehenden Außenbereichssatzung durchzuführen. Die Änderung betrifft eine Teilfläche des Grundstücks, Fl.Nr. 561/1 am östlichen Ortsrand von Wetzling. Der Eigentümer beabsichtigt, in der Süd-West-Ecke dieses Grundstücks ein Einfamilienhaus zu errichten. Die vom Grundstücks- und Bauausschuss gebilligte Änderungssatzung mit Begründung liegt bis einschließlich 19.05.2015 im Taufkirchener Rathaus während der allgemeinen Dienststunden für jedermann zur Einsicht aus. Sie kann online mit folgendem Link aufgerufen werden www.taufkirchen.de