Einführung des „Büchergeldes“

Der Bayerische Landtag hat am 20.07.2005 die Einführung eines Büchergeldes beschlossen. Das Gesetz, das zum 01.08.2005 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass zur Finanzierung der Kosten der Lehrmittelfreiheit von den Schülern als Eigenbeteiligung für die Beschaffung von Schulbüchern

– an Grundschulen 20,00 €,
– an Hauptschulen, Realschulen, und Gymnasien 40,00 €

erhoben werden. Auf Antrag ist eine Befreiung von der Eigenbeteiligung möglich. Die Schulen erteilen hiefür die notwendigen Informationen.

Die Einführung des Büchergeldes hat zu erheblicher Kritik in der Bevölkerung geführt, da ohnehin bereits ein nicht unerheblicher finanzieller Aufwand für Lernmittel und dergleichen von den Eltern zu leisten ist. Auch der Taufkirchner Gemeinderat befasste sich in der Sitzung vom 4. Oktober 2005 mit dem aktuellen Thema und kam zu dem Ergebnis, dass die Bayerische Staatsregierung mit dieser Gesetzesänderung weit über das Ziel hinaus geschossen hat. Eine Revidierung des Gesetzes sieht der Gemeinderat für dringend erforderlich.

Die Taufkirchner Räte kamen einstimmig zu dem Entschluss, die Erhebung des Büchergeldes an der Grundschule in Moosen(Vils) zunächst zurückzustellen. Den Schulverbänden der Taufkirchner Haupt- und Grundschule wird empfohlen, in gleicher Weise zu verfahren.

Nach Ansicht des Gemeinderates soll vorerst die weitere Entwicklung abgewartet und außerdem die Vorgehensweise mit den anderen kommunalen Schulaufwandsträgern im Landkreis Erding abgestimmt werden. Noch in diesem Jahr werden der Gemeinderat und die Schulversammlung festlegen, in welchem Umfang das Büchergeld erhoben wird, bzw. ob anderweitige Maßnahmen zur Entlastung der Familien stattfinden (z.B. Kopiergeld abschaffen).

Wichtiger Hinweis:
Das Büchergeld wird in den örtlichen Schulen, Grund- und Hauptschule Taufkirchen(Vils) und Grundschule Moosen(Vils), vorerst noch nicht eingehoben. Sollten Gemeinderat und Schulverband keine andere Entscheidung treffen, so wird das Büchergeld frühestens im Januar 2006 fällig.

Neues Leitbild der Gemeinde

Unter dem Titel „Unser Leitbild – Unsere Zukunft“ erarbeitete eine Projektgruppe aus Mitgliedern des Gemeinderates und des Columbus-Achters in den vergangenen 1½ Jahren ein neues Leitbild für die Gemeinde.

Auf der Basis des alten Leitbildes von 1998 wurde ein Konzept erstellt, das auch die Einbeziehung der Bevölkerung vorsah. Dazu flossen die Ergebnisse von zwei Fragebögen (Juli und August 2004) in die Leitbildformulierung mit ein.

Das neue Leitbild wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 20.09.2005 vorgestellt. Der Inhalt und der Slogan für das neue Leitbild: „Gemeinsam kreativ“ wurden einstimmig angenommen. Bürgermeister Franz Hofstetter sieht in dem neuen Leitbild einen „Wegweiser für das Handeln der Gemeinde Taufkirchen(Vils) und damit eine wertvolle Orientierung für die Gemeindepolitik“.

Als Druckversion ist das neue Leitbild im Rathaus bei Frau Spörlein, Zimmer 103, erhältlich. Im Internet ist es unter www.taufkirchen.de nachzulesen.

Auftragsvergaben

Kinder- und Jugendhaus

Mit Büchern und Lern-CDs im Wert von 2.561,46 € wird das neue Kinder- und Jugendhaus ausgestattet. Den Auftrag erhielt die örtliche Buchhandlung lesen & schenken.

Für die Lieferung von Spielsachen, Sportgeräten und Musikinstrumenten erging der Auftrag an die Firma Wehrfritz GmbH aus 96476 Bad Rodach. Der Gemeinderat entschied sich in der Sitzung vom 18.10.2005 für das Angebot in Höhe vom 20.910,67 €.

Verfüllung des alten Molkereibrunnens

Aufgrund der Auflagen des Wasserwirtschafts- und Gesundheitsamtes ist die Gemeinde Taufkirchen(Vils) gehalten, den alten, ca. 126m tiefen Molkereibrunnen, der sich in der Wasserschutzzone unseres gemeindlichen Tiefbrunnens IV befindet, zu verfüllen. Der Auftrag wurde an die heimische Brunnenbaufirma Tafelmeier aus Höchöd vergeben. Die Auftragssumme beträgt 20.798,80 €.

Bebauungsplan „Östlich der Dorfener Straße“

Bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode entschied der Taufkirchner Gemeinderat, für den Ortskern Südost einen Bebauungsplan aufzustellen. Anlass war damals, die bestehende Bebauung, eine Mischung von Wohnen und Gewerbe, zu sichern und für künftige Nutzungen attraktiv zu erhalten, bzw. keine „Fehlentwicklungen“ zuzulassen. Auch heute noch soll im Süden des Ortskerns durch städtebauliche Maßnahmen die zentrale Funktion gestärkt werden.

Im Rahmen des Planungsauftrages erstellte das Büro Zwischenräume aus München im Jahr 2004 den ersten Vorentwurf, der den Anwohnern der Dorfener Straße im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung am 29.04.2004 vorgestellt wurde. Die Träger öffentlicher Belange wurden im Sommer 2004 ebenfalls zu den Planungsabsichten der Gemeinde Taufkirchen(Vils) angehört.

Die Anregungen und Einwände von privater und öffentlicher Seite wurden durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 04.10.2005 sachgerecht abgewogen. Insbesondere die geplanten 90 Bedarfsstellflächen für Pkw‘s im östlichen Planbereich wurden von der bestehenden Wohnbebauung abgerückt, um so die befürchteten Immissionen verträglicher zu gestalten. Zudem wurde die Anzahl der Stellplätze halbiert.

Mit den Änderungen billigte der Gemeinderat in gleicher Sitzung den Bebauungsplan und beauftragte die Verwaltung, die öffentliche Auslegung als nächsten Verfahrensschritt durchzuführen.

In der Zeit vom 16.11.-19.12.2005 liegt der Bebauungsplanentwurf mit Begründung zur Einsicht im Rathaus, Zimmer 208, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Ausführliche Informationen erteilen Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 / 3727 oder Hans Baumgartner, Tel. 08084 / 37 21.

Flächennutzungsplanänderung für Hörgersdorf

Ausgehend von mehreren Bauwünschen im östlichen Ortsbereich von Hörgersdorf hat die Gemeinde Taufkirchen (Vils) ein Verfahren für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesene Splitterbebauung mit einer Größe von ca. 1,85 ha wurde als Dorfgebietsfläche städtebaulich an den Ort angebunden. Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung vom 20.09.2005 den abschließenden Feststellungsbeschluss. Beim Landratsamt Erding wird derzeit das notwendige Genehmigungsverfahren für die Bauleitplanänderung durchgeführt. Mit dem positiven Verfahrensabschluss ist in Kürze zu rechnen.

Nähere Auskünfte erteilen Hans Baumgartner, Tel. 08084/3721 oder Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 / 37 27.