Einführung des „Büchergeldes“

Der Bayerische Landtag hat am 20.07.2005 die Einführung eines Büchergeldes beschlossen. Das Gesetz, das zum 01.08.2005 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass zur Finanzierung der Kosten der Lehrmittelfreiheit von den Schülern als Eigenbeteiligung für die Beschaffung von Schulbüchern

– an Grundschulen 20,00 €,
– an Hauptschulen, Realschulen, und Gymnasien 40,00 €

erhoben werden. Auf Antrag ist eine Befreiung von der Eigenbeteiligung möglich. Die Schulen erteilen hiefür die notwendigen Informationen.

Die Einführung des Büchergeldes hat zu erheblicher Kritik in der Bevölkerung geführt, da ohnehin bereits ein nicht unerheblicher finanzieller Aufwand für Lernmittel und dergleichen von den Eltern zu leisten ist. Auch der Taufkirchner Gemeinderat befasste sich in der Sitzung vom 4. Oktober 2005 mit dem aktuellen Thema und kam zu dem Ergebnis, dass die Bayerische Staatsregierung mit dieser Gesetzesänderung weit über das Ziel hinaus geschossen hat. Eine Revidierung des Gesetzes sieht der Gemeinderat für dringend erforderlich.

Die Taufkirchner Räte kamen einstimmig zu dem Entschluss, die Erhebung des Büchergeldes an der Grundschule in Moosen(Vils) zunächst zurückzustellen. Den Schulverbänden der Taufkirchner Haupt- und Grundschule wird empfohlen, in gleicher Weise zu verfahren.

Nach Ansicht des Gemeinderates soll vorerst die weitere Entwicklung abgewartet und außerdem die Vorgehensweise mit den anderen kommunalen Schulaufwandsträgern im Landkreis Erding abgestimmt werden. Noch in diesem Jahr werden der Gemeinderat und die Schulversammlung festlegen, in welchem Umfang das Büchergeld erhoben wird, bzw. ob anderweitige Maßnahmen zur Entlastung der Familien stattfinden (z.B. Kopiergeld abschaffen).

Wichtiger Hinweis:
Das Büchergeld wird in den örtlichen Schulen, Grund- und Hauptschule Taufkirchen(Vils) und Grundschule Moosen(Vils), vorerst noch nicht eingehoben. Sollten Gemeinderat und Schulverband keine andere Entscheidung treffen, so wird das Büchergeld frühestens im Januar 2006 fällig.