Bebauungsplan „Unterhofkirchen-Nord“

Der Gemeinderat entschied die Aufstellung des Bebauungsplanes „Unterhofkirchen-Nord“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes im sog. Parallelverfahren durchzuführen. Das Areal soll im Flächennutzungsplan künftig als eingeschränktes Gewerbegebiet und Mischgebiet ausgewiesen werden.

Die Ausarbeitung der Flächennutzungsplan-Änderung und des Bebauungsplan-Entwurfes erfolgte durch das Architekturbüro Anger und Groh aus Erding und wurde vom Gemeinderat am 26. März 2013 gebilligt. Die Planunterlagen liegen bis 15.07.2013 im Rathaus bei Herrn Baumgartner, Zimmer Nr. 2.13 im 2. OG, Tel. 08084 3735, während der Dienststunden öffentlich aus. Innerhalb der genannten Frist können noch Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Ausweisung von neuen Gewerbeflächen

Taufkirchen (Vils) erhält ein neues Gewerbegebiet. Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 28.05.2013 für die „Gutswiese Teil I“ fiel hierzu der Startschuss durch den Gemeinderat. Am östlichen Ortsausgang, direkt an der B 388, entstehen nun auf einer Fläche von rund 13.280 m² fünf neue Gewerbeparzellen. Der westliche Bereich des Areals soll als Mischgebiet, der größere östliche Bereich als eingeschränktes Gewerbegebiet genutzt werden.

Der Bebauungsplan-Entwurf, ausgearbeitet vom Architekturbüro Anger und Groh aus Erding, wird nun in das Verfahren geschickt. Es erfolgt die vorgezogene Bürgerbeteiligung sowie die Anhörung der Fachstellen. Gleichzeitig findet die Änderung des Flächennutzungsplanes statt.

Bebauungsplan "Veldener Straße"

Die Parzelle Nr. 1 ist bereits an einen Baubewerber vergeben. Interessenten können sich im Rathaus bei Herrn Karbaumer, Tel. 08084 3720, ausführlich informieren.

Photovoltaikanlagen auf Gemeindegebäuden

Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Dächern durch die Gemeindewerke Taufkirchen (Vils) ist unrentabel. Eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsberechnung belegt, dass sich diese Investitionen in die erneuerbare Energie für das Kommunalunternehmen nicht rechnen.

Der Leiter der Taufkirchener Gemeindewerke, Thomas Wimmer, stellte dem Gemeinderat am 28.05.2013 in einer ausführlichen Präsentation die Investitionskosten und die zu erwartenden Einnahmen am Beispiel von Wasserwerk- und Bauhofgebäude gegenüber. Das Kommunalunternehmen müsse zusätzlich Stromsteuer und EEG-Umlagen bezahlen und so würde sich die Amortisierung erheblich verlängern. Am Beispiel des Wasserwerkes würde sich die Investition von rund 115.000 € erst nach 19,12 Jahren rechnen. Beim Bauhofgebäude sind erst nach 16,7 Jahren die Anschaffungskosten für die PV-Anlage in Höhe von ca. 73.000 € abbezahlt.

Der Gemeinderat war sich einig, die Errichtung von PV-Anlagen auf gemeindlichen Gebäuden nicht den Gemeindewerken zu übertragen. Eine Investition durch die Gemeinde Taufkirchen (Vils) selbst wird noch durch den Grundstücks- und Bauausschuss in einer der nächsten Sitzungen geprüft.