Hecken, Sträucher und Bäume im Gehweg- und Straßenbereich

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) macht darauf aufmerksam, dass Hecken, Sträucher und Bäume, die von Privatgrundstücken in den Gehweg- und Fahrbahnbereich hineinragen, von den Grundstückseigentümern (auch Mieter, Pächter) zurückzuschneiden sind, denn häufig führen solche Missstände zu Verkehrsbeeinträchtigungen. Sollten die Eigentümer diese Sicherungspflicht nicht ausführen, ist die Gemeinde Taufkirchen (Vils) zum Einschreiten verpflichtet. Die Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.