Bedrohung der kommunalen Wasserversorgung in Bayern durch die EU-Dienstleistungskonzessionsrichtlinie

Durch das Europäische Parlament soll eine Dienstleistungskonzessionsrichtlinie für Wasser eingeführt werden. Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände steht zu befürchten, dass durch diese Richtlinie eine Liberalisierung des Wassersektors „durch die Hintertür“ erreicht werden soll.

Leider hat jetzt der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments dem Richtlinienvorschlag grundsätzlich zugestimmt und lediglich punktuelle Verbesserungen vorgenommen. Die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich im März/April 2013 stattfinden.

Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Gewerkschaften haben unter dem Titel „right2water“ eine europäische Bürgerinitiative initiiert mit dem Ziel der „Durchsetzung des Menschenrechts auf den Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung“. Gefordert wird unter anderem, dass die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen nicht den Binnenmarktregeln unterworfen und die Wasserwirtschaft von der Liberalisierungsagenda ausgeschlossen wird.

Eine erfolgreiche europäische Bürgerinitiative hat zur Folge, dass die europäische Kommission sich mit diesen Forderungen auseinandersetzen muss. Hierzu müssen eine Million Unterschriften aus mindestens sieben unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten gesammelt werden.

Unterzeichnen dürfen alle Bürgerinnen und Bürger, die in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten ein aktives Wahlrecht besitzen. Kommunen selbst können sich daher nicht unmittelbar an der Initiative beteiligen. Die Abgabe von Unterschriften ist auf der Internetseite http://www.right2water.eu/de möglich, auf der auch weitere Informationen zu dieser europäischen Bürgerinitiative abgerufen werden können.

Als Bürgermeister unserer Gemeinde, die seit über 50 Jahren die eigenen Bewohner mit Trinkwasser versorgt, da wir eine vorzügliche Wasserqualität haben und dies auch zukünftig den Bürgerinnen und Bürgern anbieten wollen, empfehle ich die Beteiligung an dieser Initiative.

Die Verantwortlichen in Brüssel müssen aus meiner Sicht das Recht der Gemeinden akzeptieren, auch zukünftig die eigenen Bürgerinnen und Bürger mit dem wichtigsten Lebensmittel zu versorgen und die Wasserversorgung nicht zu privatisieren.

Franz Hofstetter, 1. Bürgermeister

Vorschläge für die Wahl der Schöffen

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen (siehe auch www.taufkirchen.de/Aktuelles).

Personen, die sich für die Schöffentätigkeit interessieren, können sich zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Taufkirchen (Vils) bis 20.03.2013 bewerben. Bewerbungsunterlagen sind im Rathaus bei Frau Bauer, Zimmer 1.12, Tel. 08084 3725, E-Mail: presse@taufkirchen.de, erhältlich.

Durchführung von Vermessungsarbeiten und Ortseinsichten an Fließgewässern

Um zukünftige Hochwasserschäden möglichst gering zu halten sollten Gewässeranlieger wissen, wo und in welchem Ausmaß Hochwasser auftreten kann. Aus diesem Grund erstellt der Freistaat Bayern an zahlreichen Gewässern Hochwassergefahren- und -risikokarten. Hierzu werden in den kommenden Monaten an vielen Gewässern Bayerns Vermessungsarbeiten und Ortseinsichten durchgeführt. Auf dem Gemeindegebiet Taufkirchen (Vils) wird im Zeitraum 19. bis 21. Kalenderwoche die Große Vils vermessen.

Bei dem angegebenen Zeitraum handelt es sich um eine Planung. Witterungsbedingt kann es zu Abweichungen kommen. Die Arbeiten werden von folgenden Firmen im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt ausgeführt:

  • Arbeitsgemeinschaft Hydrotec/Bauer, Aachen
  • Arbeitsgemeinschaft RMD Consult/Herzog+Partner, München

Im Zuge der Arbeiten vor Ort werden die Mitarbeiter der oben genannten Büros im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt Ufergrundstücke, Zufahrtswege etc. benutzen.

Die Erstellung der Hochwassergefahren- und -risikokarten bildet einen zentralen Bestandteil der neuen Vorgaben des Hochwasserrisikomanagements (§ 74 WHG i. V. m. Art. 45 BayWG). Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat das Bayerische Landesamt für Umwelt mit der Koordination der Kartenerstellung beauftragt.

Die Hochwassergefahren- und risikokarten werden vor­aussichtlich Ende 2013 fertig gestellt. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden sie auf regionalen Informationsveranstaltungen präsentiert. Unter www.lfu.bayern.de/hochwasserrisikomanagement kann man sich auch jetzt schon über die Vorgehensweise in Bayern informieren.

Weitergabe von persönlichen Daten an Parteien und Wählergruppen – Widerspruchsrecht

Im Zusammenhang mit den kommenden Wahlen (Bundestag, Landtag und Bezirkstag) weisen wir darauf hin, dass die Meldebehörde an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskünfte aus dem Melderegister geben darf.

Übermittelt werden: Vor- und Familienname, Doktorgrade und Wohnanschrift. Auch Personengruppen, wie z.B. Erstwähler, werden auf Antrag bekannt gegeben. Die Geburtstage der Wahlberechtigten werden aber in keinem Falle übermittelt.

Alle Gemeindebürgerinnen und -bürger haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen. Die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.

Ausführliche Informationen erhalten Sie im Rathaus bei Anton Kreuzpointner, Tel. 08084 3745, oder Melanie Harreiner, Tel. 08084 / 37 43, einen Online-Antrag unter https://portal.livingdata.de/taufkirchen-vils/a005.aspx.