Vorschläge für die Wahl der Schöffen

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen (siehe auch www.taufkirchen.de/Aktuelles).

Personen, die sich für die Schöffentätigkeit interessieren, können sich zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Taufkirchen (Vils) bis 20.03.2013 bewerben. Bewerbungsunterlagen sind im Rathaus bei Frau Bauer, Zimmer 1.12, Tel. 08084 3725, E-Mail: presse@taufkirchen.de, erhältlich.