Schöffenwahl 2024 – 2028

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Aktuell werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, sowie geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung, Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen bis zum 16.04.2023 zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Ausführliche Informationen sowie Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.taufkirchen.de. Auskünfte erteilt Frau Bauer, Tel. 08084 3725, presse@taufkirchen.de