Bebauungsplan „Gutswiese Teil 1“

Der Taufkirchener Gemeinderat hat am 17. Juni 2014 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gutswiese Teil 1“ gebilligt. Als nächster Verfahrensschritt findet nun die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger statt. Zeitgleich werden auch die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Bis zum 8. August 2014 können gegen die Planung Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift im Taufkirchener Rathaus, Zimmer 2.13, bei Hans ­Baumgartner, Tel. 08084 3735, oder Herbert Mayerthaler, Zimmer 2.12, Tel. 08084 3734, vorgebracht werden. Die Planung liegt während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht bereit und wird auf Wunsch von den Sachbearbeitern erläutert. Die aktuelle Fassung des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung sind unter www.taufkirchen.de einsehbar.