Wohngeld – Lastenzuschuss

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens; es wird jedoch nur auf Antrag geleistet. Empfänger von sog. Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe) sind vom Wohngeld grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Kosten der Unterkunft bereits bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind. Beim Vorliegen auch der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld.

Das Wohngeld gibt es in der Form des Mietzuschusses und in der Form des Lastenzuschusses. Den Mietzuschuss können Mieter und auch Untermieter beantragen. Den Lastenzuschuss für den eigen genutzten Wohnraum können Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle sowie Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts beantragen. 

Der Wohngeldantrag ist mit den erforderlichen Nachweisen bei der Gemeinde einzureichen. Bewilligt wird das Wohngeld vom Landratsamt, Tel. 08122 / 58-1266 oder 58-1322. Konkrete Fragen bitten wir deshalb ausschließlich dorthin zu richten. Ausführliche Hinweise sind im Internet erhältlich: www.wohnen.bayern.de

Straftatenentwicklung

in der Gemeinde Taufkirchen (Vils) im Bereich der Polizeiinspektion Dorfen

Die Straftaten im Gemeindebereich sind im vergangenen Jahr leicht angestiegen. Johann Graßer, der Leiter der Polizeiinspektion Dorfen, übermittelte der Gemeinde Taufkirchen (Vils) die neuesten Zahlen.

Straftatenentwicklung in den Jahren 2005 bis 2008:

  2006 2007 2008
Straftaten 366 291 351
Änderung in % 10,6 -20,5 20,6
Gewalttaten 15 11 15
Straßenkriminalität 60 50 75
Diebstahl gesamt 115 105 120
einfacher Diebstahl 80 69 79
Ladendiebstahl 20 12 18
Pkw-Aufbrüche 7 1 3
Sachbeschädigung 56 39 62
Rauschgift 29 6 15
aufgeklärt 207 170 209
in % 56,6 58,4 59,5

Manövermeldung

Einheiten der Bundeswehr führen vom 03.08. bis 30.09.2009 militärische Übungen im Gemeindebereich durch, bei denen auch Radfahrzeuge und Hubschrauber eingesetzt werden. Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Truppen fernzuhalten. Jeder Fund militärischer Sprengmittel muss der nächsten Polizeidienststelle (PI Dorfen, Tel. 08081/ 93050) gemeldet werden.