Weitergabe von persönlichen Daten an Parteien und Wählergruppen – Widerspruchsrecht

Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl im September 2009 weisen wir darauf hin, dass die Meldebehörde an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskünfte aus dem Melderegister geben darf.

Alle Gemeindebürgerinnen und -bürger haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen. Die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.

Ausführliche Informationen erhalten Sie im Rathaus bei Anton Kreuzpointner, Tel. 08084 / 3745, oder Angelika Breiteneicher, Tel. 08084 / 37 43, einen Online-Antrag unter https://portal.livingdata.de/taufkirchen-vils/a005.aspx.