Wohngeld – Lastenzuschuss

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens; es wird jedoch nur auf Antrag geleistet. Empfänger von sog. Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe) sind vom Wohngeld grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Kosten der Unterkunft bereits bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind. Beim Vorliegen auch der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld.

Das Wohngeld gibt es in der Form des Mietzuschusses und in der Form des Lastenzuschusses. Den Mietzuschuss können Mieter und auch Untermieter beantragen. Den Lastenzuschuss für den eigen genutzten Wohnraum können Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle sowie Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts beantragen. 

Der Wohngeldantrag ist mit den erforderlichen Nachweisen bei der Gemeinde einzureichen. Bewilligt wird das Wohngeld vom Landratsamt, Tel. 08122 / 58-1266 oder 58-1322. Konkrete Fragen bitten wir deshalb ausschließlich dorthin zu richten. Ausführliche Hinweise sind im Internet erhältlich: www.wohnen.bayern.de