Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats (Einzugsermächtigung)
Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November sind bei der Gemeindekasse Taufkirchen (Vils) zur Zahlung fällig:
- Grundsteuer (oder Sonderfälligkeit auf Antrag am 01.07.2023)
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
Wer nicht am SEPA-Lastschrift-Verfahren teilnimmt, wird gebeten, unter Angabe der Personen-Kontennummer (siehe Steuerbescheid), den fälligen Betrag rechtzeitig zu überweisen.
Damit keine Termine übersehen werden, ist es von Vorteil, der Gemeinde Taufkirchen (Vils) ein SEPA-Lastschrift-Mandat (früher Einzugsermächtigung) zu erteilen. Dieses Formblatt finden Sie auf der Homepage der Gemeinde. Auf Wunsch wird das Formular gerne übersandt.
Die neuen Steuerbescheide für Grund- und Gewerbesteuer werden voraussichtlich im 2. Quartal verschickt.
Gemeindekasse Taufkirchen (Vils)
Thomas Schülke, Tel. 08084 3753, schuelke@taufkirchen.de
Andrea Ayrenschmalz, Tel. 08084 3751, ayrenschmalz@taufkirchen.de