Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Wohnbaugebietes am Ortsende von
Hubenstein hat der Gemeinderat bzw. der Grundstücks- und Bauausschuss folgende weiterführende Beschlüsse gefasst:
- Die Erschließungsarbeiten für die Wasser- und Kanalanschlüsse sowie die Straßenbaumaßnahmen werden zeitnah durch die beauftragte Firma Breiteneicher aus Vilsbiburg durchgeführt.
- Für die gemeindlichen Wohnbau-Grundstücke werden die fossilen Energieträger ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass keine Öl- oder Gasfeuerungsanlagen eingebaut werden dürfen. Ausgenommen von der Unterlassungsverpflichtung sind lediglich Einzelöfen (z.B. Kachelöfen) bis max. 5 KW. Zulässig ist der Anschluss an ein Fernwärme-Netz und die Errichtung sonstiger emissionsfreier Heizeinrichtungen (z.B. Wärmepumpe).
- Für die Wärmelieferung zur Beheizung der Wohnhäuser wird eine förmliche Ausschreibung durchgeführt. Die Ausschreibungsunterlagen sind bis Februar 2023 im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) einsehbar.
- Mit dem Staatlichen Bauamt Freising wird zur Anbindung der neu entstehenden Erschließungsstraße an die Kreisstraße ED 13 eine Vereinbarung abgeschlossen. Von Seiten des Straßenbauamtes wird wegen des Sichtdreieckes eine Einbahnstraßen-Regelung gefordert.
- Eine weitere straßenrechtliche Vereinbarung wird bezüglich des Wasser- und Kanalanschlusses abgeschlossen.
Mit dem Staatlichen Bauamt Freising wird der jeweilige Anschluss der Sparten (Wasser + Kanal) im Bereich der Kreisstraße geregelt.