Baugebiet Hubenstein Nord

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Wohnbaugebietes am Ortsende von

Hubenstein hat der Gemeinderat bzw. der Grundstücks- und Bauausschuss folgende weiterführende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Erschließungsarbeiten für die Wasser- und Kanalanschlüsse sowie die Straßenbaumaßnahmen werden zeitnah durch die beauftragte Firma Breiteneicher aus Vilsbiburg durchgeführt.
  2. Für die gemeindlichen Wohnbau-Grundstücke werden die fossilen Energieträger ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass keine Öl- oder Gasfeuerungsanlagen eingebaut werden dürfen. Ausgenommen von der Unterlassungsverpflichtung sind lediglich Einzelöfen (z.B. Kachelöfen) bis max. 5 KW. Zulässig ist der Anschluss an ein Fernwärme-Netz und die Errichtung sonstiger emissionsfreier Heizeinrichtungen (z.B. Wärmepumpe).
  3. Für die Wärmelieferung zur Beheizung der Wohnhäuser wird eine förmliche Ausschreibung durchgeführt. Die Ausschreibungsunterlagen sind bis Februar 2023 im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) einsehbar.
  4. Mit dem Staatlichen Bauamt Freising wird zur Anbindung der neu entstehenden Erschließungsstraße an die Kreisstraße ED 13 eine Vereinbarung abgeschlossen. Von Seiten des Straßenbauamtes wird wegen des Sichtdreieckes eine Einbahnstraßen-Regelung gefordert.
  5. Eine weitere straßenrechtliche Vereinbarung wird bezüglich des Wasser- und Kanalanschlusses abgeschlossen.

Mit dem Staatlichen Bauamt Freising wird der jeweilige Anschluss der Sparten (Wasser + Kanal) im Bereich der Kreisstraße geregelt.

Die roten Parzellen werden verkauft durch die Gemeinde Taufkirchen (Vils).