Wahl der Jugendschöffen

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

SchöffInnen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Personen müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. SchöffInnen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Interessierte deutsche StaatsbürgerInnen im Alter von 25 bis 69 Jahren, die im Landkreis Erding wohnen und der deutschen Sprache ausreichend mächtig sind, können sich beim Landratsamt Erding, (jugendschoeffenwahl@lra-ed.de) bis spätestens 13.02.2023 bewerben. Ein Formular kann unter www.landkreis-erding.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.