Spielplatzsatzung für die Gemeinde Taufkirchen (Vils)

Gemäß der Bayerischen Bauordnung (BayBO) besteht die Verpflichtung, bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen einen ausreichend großen Kinderspielplatz anzulegen. Durch die Änderung der BayBO am 1. Februar 2021 wurde diese Vorschrift konkretisiert und ausgeweitet. Nunmehr verweist die neue Vorschrift auf die Verpflichtung zur Schaffung von Spielplätzen. Demnach müssen die Spielplätze auf dem Baugrundstück selbst oder in der Nähe des Baugrundstückes (grundbuchamtliche Sicherung) nachgewiesen werden.

Ganz neu ist die Möglichkeit, die notwen­digen Spielplatzflächen abzulösen. Der Ablösebetrag muss dann von der Gemein­de für die Herstellung oder Unterhaltung einer örtlichen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung verwendet werden. In Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 der BayBO wurde die Möglichkeit neu geschaffen, über die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen eine örtliche Satzung zu erlassen. Auch die Art der Erfüllung sowie die Ablöse der Pflicht kann in der neu zu erlassenden Spielplatzsatzung geregelt werden.

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat dem Gemein­derat vorgeschlagen, eine entsprechende Spielplatzsatzung zu erlassen. Der Entwurf der Satzung beruht auf einer Fassung, die von den Geschäftsleitern des Landkreises Erding erarbeitet wurde. Es soll dadurch eine Einheitlichkeit im Landkreis Erding erzielt werden. Der gemeindliche Grundstücks- und Bauausschuss erachtet es jedoch für notwendig, den Radius um die bestehenden öffentlichen Spielplätze aus der Mustersatzung von 300 m auf 350 m zu erweitern. Dadurch wird noch mehr Fläche des bebauten Bereichs in der Gemeinde von dem Gebiet abgedeckt, das die Ablösung der Spielplatzpflicht priorisiert.

Bei der Überprüfung von Bauvorhaben im Gemeindebereich hat es sich herausgestellt, dass die Errichtung von privaten Spielplätzen durch die Bauträger vernachlässigt wurde. Meist waren gar keine Flächen für Spielflächen auf den Grundstücken ausgewiesen – ein Handlungsbedarf ist somit erkennbar.

Der Gemeinderat hat daher in der Sitzung am 14. März 2023 die Spielplatzsatzung für die Gemeinde Taufkirchen (Vils) erlassen. Diese tritt durch die öffentliche Bekanntmachung in Kraft.

Informationen zur Satzung erteilt Herbert Mayerthaler, Rathaus, Tel. 08084 3734, mayerthaler@taufkirchen.de