Schöffenwahl 2024 – 2028

In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 statt. Aktuell werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen bis zum 16.04.2023 zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Ausführliche Informationen sowie Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.taufkirchen.de. Auskünfte erteilt Frau Bauer, Tel. 08084 3725, presse@taufkirchen.de

BEKANNTMACHUNG EINES OFFENEN VERFAHRENS

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) weist darauf hin, dass für das Projekt Ersatzneubau der Mittelschule mit Mehrzweckhalle in 84416 Taufkirchen (Vils) folgende Gewerke unter www.ted.europa.eu veröffentlicht wurden:

  • Erdarbeiten (bis 11.04.2023)
  • Estricharbeiten (bis 18.04.2023)

Die Auftragsunterlagen stehen online unter www.staatsanzeiger-eservices.de kostenlos zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie bei: BPM GmbH, Schellberg 1, 84347 Pfarrkirchen, l.stadler@bpm-gmbh.de

„Mikrozensus 2023“ startet

60.000 Haushalte in Bayern werden befragt – bitte geben Sie Auskunft

Geschulte Interviewerinnen und Interviewer des Bayerischen Landesamtes für Statistik bitten Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung.

Seit 66 Jahren befragen geschulte Interviewerinnen und Interviewer der Statistischen Ämter im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung. Dahinter verbirgt sich der so genannte Mikrozensus. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Sie liefert sehr wichtige Erkenntnisse für bedarfsgerechte Planungen und Entschei­dungen in der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen. Auch für die Wissenschaft ist die Erhebung eine bedeutsame Datenquelle. (mehr)

Nach Angaben des Fachteams im Bayerischen Landesamtes für Statistik in Fürth werden rund 60.000 Haushalte im Freistaat im Laufe des Jahres befragt. Die geschulten Interviewerinnen und Interviewern haben den Auftrag, Fragen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage zu stellen. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht für die rund ein Prozent zufällig ausgewählten Haushalte Bayerns.

Im Jahr 2023 findet im Freistaat – wie im gesamten Bundesgebiet – wieder der Mikrozensus statt. Seit 1957 werden hierfür jährlich ein Prozent der Bevölkerung u.a. zu Bildung, Beruf, Familie, Haushalt und Einkommen befragt.

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