Spielplatzsatzung für die Gemeinde Taufkirchen (Vils)

Gemäß der Bayerischen Bauordnung (BayBO) besteht die Verpflichtung, bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen einen ausreichend großen Kinderspielplatz anzulegen. Durch die Änderung der BayBO am 1. Februar 2021 wurde diese Vorschrift konkretisiert und ausgeweitet. Nunmehr verweist die neue Vorschrift auf die Verpflichtung zur Schaffung von Spielplätzen. Demnach müssen die Spielplätze auf dem Baugrundstück selbst oder in der Nähe des Baugrundstückes (grundbuchamtliche Sicherung) nachgewiesen werden.

Ganz neu ist die Möglichkeit, die notwen­digen Spielplatzflächen abzulösen. Der Ablösebetrag muss dann von der Gemein­de für die Herstellung oder Unterhaltung einer örtlichen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung verwendet werden. In Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 der BayBO wurde die Möglichkeit neu geschaffen, über die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen eine örtliche Satzung zu erlassen. Auch die Art der Erfüllung sowie die Ablöse der Pflicht kann in der neu zu erlassenden Spielplatzsatzung geregelt werden.

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat dem Gemein­derat vorgeschlagen, eine entsprechende Spielplatzsatzung zu erlassen. Der Entwurf der Satzung beruht auf einer Fassung, die von den Geschäftsleitern des Landkreises Erding erarbeitet wurde. Es soll dadurch eine Einheitlichkeit im Landkreis Erding erzielt werden. Der gemeindliche Grundstücks- und Bauausschuss erachtet es jedoch für notwendig, den Radius um die bestehenden öffentlichen Spielplätze aus der Mustersatzung von 300 m auf 350 m zu erweitern. Dadurch wird noch mehr Fläche des bebauten Bereichs in der Gemeinde von dem Gebiet abgedeckt, das die Ablösung der Spielplatzpflicht priorisiert.

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Neubau der Brücke in Abholz

Der Gemeinderat hat bereits im März 2022 beschlossen, im Rahmen der ländlichen Entwicklung, als weitere Maßnahme zur Hoferschließung eine neue Brücke über das Tegernbacher Bächlein bei Abholz zu bauen. Das bisherige Brückenbauwerk hat die statische Traglast der Bestandsüberfahrt von 3 Tonnen. Der Standard verlangt 60 Tonnen. Der Auftrag für den Neubau der Brücke erteilte der Gemeinderat am 28. Februar 2023 an die Firma Hübl aus Velden. Die Fertigstellung ist bis August dieses Jahres vorgesehen. Im Haushalt der Kommune werden für den Neubau Gesamtkosten in Höhe von 256.000 Euro bereitgestellt.

Aus den Mitteln der Dorferneuerung gewährt das Amt für Ländliche Entwicklung der Gemeinde Taufkirchen (Vils) einen Zuschuss in Höhe von 128.000 Euro.

Bebauung Gutswiese II – Teilbereich 1

Für das Areal an der Veldener Straße, im Anschluss an die Waschstraße, wird ein Bauleitplanverfahren durchgeführt.

Der Gemeinderat fasste hierzu die einleitenden Beschlüsse zur Durchführung der Neuaufstellung des Bebauungsplanes und zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Auf dem ca. 8600 m² großen Grundstück soll das neue Kinderhaus mit Arzt- und Hebammenpraxis sowie Räume für das Zentrum der Familie als auch Wohnungen entstehen.

Wegen der gemischten Nutzung muss als Gebietsart das „Sondergebiet“ gewählt werden. Die Planunterlagen für den ersten Verfahrensschritt hat der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erarbeitet.

Wegen der Nähe zum Klinikum wurde auch bereits eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben.

Da möglichst frühzeitig die Bevölkerung in das Verfahren eingebunden werden soll, findet demnächst das Anhörungsverfahren nach dem Baugesetzbuch statt.

Die Unterlagen können im Rathaus bei Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 3734 noch bis zum 24. April 2023 eingesehen werden.