Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Unfall- und Feuersicherheit
Nach den gesetzlichen Bestimmungen werden alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel landwirtschaftlicher Betriebe in regelmäßigen Zeitabständen im Auftrag der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft. Die Prüfungs- und Instandsetzungspflicht ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Die Prüfung in der Gemeinde Taufkirchen (Vils) wird in Kürze durchgeführt werden.
Alle durch den Sachverständigen festgestellten Mängel sind dem Prüfbericht, der nach der Prüfung zugestellt wird, zu entnehmen. Diese Mängel sind fristgemäß durch eine Elektro-Fachkraft zu beseitigen. Eine Instandsetzungsbestätigung ist fristgerecht vorzulegen.
Prüfkosten werden nicht erhoben. Wer die Prüfung ablehnt oder seiner Instandsetzungspflicht nicht rechtzeitig nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft rechnen.
