Sanierung Kläranlage

Die umfangreichste Baumaßnahme der Gemeinde Taufkirchen (Vils) in diesem Jahr ist die Sanierung der Kläranlage in Siebmühle. Voraussichtlich Ende des Jahres sind alle Arbeiten ausgeführt und die 2. Reinigungsstufe geht vollständig in Betrieb. Erfreulich ist, dass der geplante Kostenrahmen von 2,6 Mio. € nicht überschritten wurde. Dank der intensiven Baubegleitung durch die Gemeindeverwaltung und der beiden Abwasserreferenten Karl Liebl und Peter Attenhauser konnten 140.000 € eingespart werden.

Umbauarbeiten an der Kläranlage

Neben der Sanierung der Kläranlage sind zusätzlich umfangreiche Maßnahmen im Bereich des Gewässer- und Hochwasserschutzes notwendig (siehe Kompass 07/2013). Die eingesparten Haushaltsmittel werden nun in Sofortmaßnahmen umgesetzt. Mehrere reparaturbedürftige Regenrückhalte- und Überlaufbauwerke im Kanalnetz werden saniert. Außerdem wird die Pumpanlage im großen Rückhaltebecken III (beim TSV-Gelände) optimiert und technisch ertüchtigt.

Grundstücksangebot

Im Baugebiet „Kirchlerner Straßfeld Teil IV“ bietet die Gemeinde derzeit noch ein Grundstück zum Verkauf an (siehe Bebauungsplan). Die Grundstücksfläche für ein Einfamilienwohnhaus mit Garage beträgt 403 m², der Kaufpreis 198 €/m². Ausführliche Informationen bei Hans Baumgartner, Rathaus, Tel. 08084 3735, E-Mail: baumgartner@taufkirchen.de

Bebauungsplan "Kirchlerner Straßfeld"

Berufung des Gemeindewahlleiters

Am 16. März 2014 finden die Kommunalwahlen statt. Für die Organisation, den rechtmäßigen Ablauf der Wahlen und die Leitung des Wahlausschusses ist der Gemeindewahlleiter zuständig. Dieses Amt wurde am 29.10.2013 dem Leiter des Hauptamtes Konrad Karbaumer übertragen. Zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter bestellte der Gemeinderat den Leiter des Ordnungsamtes, Georg Schmittner.

Sportlerehrung des Landkreises 2013

Es ist schon viele Jahre Tradition, dass die aktiven Sportlerinnen und Sportler, die in ihren Disziplinen Meisterehren erreichten, vom Landkreis Erding im Rahmen eines Ehrenabends des Sports ausgezeichnet werden, der voraussichtlich im Februar 2014 in der Stadthalle Erding stattfinden wird. Geehrt werden nach den Richtlinien des Landkreises Erding:

  • Sieger bei Bezirksmeisterschaften (z.B. Ober- und Niederbayerische Meister, usw.)
  • Erstplatzierte bei Bayerischen (Landesebene) und Süddt. Meisterschaften
  • Erst- bis Drittplatzierte bei Deutschen Meisterschaften
  • Erst- bis Sechstplatzierte bei EM und WM
  • Teilnehmer bei Olympischen Spielen
  • Schulmeister ab Bezirksebene

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die zu Ehrenden im Landkreis Erding ihren Hauptwohnsitz haben. Ferner können in diesem Jahr Funktionäre vorgeschlagen werden, die im örtlichen Bereich eine Amtszeit von mindestens 20 Jahren absolviert haben.

Verwenden Sie bitte für die Meldung Ihrer Sportler/innen die auf unserer Internetseite eingestellten Formblätter für Einzel- oder Mannschaftsleistungen sowie für Funktionäre – www.landkreis-erding.de unter den Rubriken Bürgerservice.

Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge beim Landratsamt Erding bis spätestens Mittwoch, 15. Januar 2014, ein. Dieser Stichtag ist verbindlich. Eine Nachmeldung kann aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksichtigt werden. Für Rückfragen steht Cornelia Neidlein gerne unter der Tel. 08122 58-1103 zur Verfügung.

25. Jugendleiterseminar

Seit 2001 gibt es die Jugendförderung der Gemeinde Taufkirchen (Vils). Diese freiwillige finanzielle Leistung der Kommune (5 € pro Vereinsmitglied bis 18 Jahre) erhalten alle Vereine, deren Jugend- bzw. Übungsleiter zweimal jährlich am Jugendleiterseminar teilnehmen.

Die Seminare sind nicht notwendige „Pflicht“. Die Gemeinde war in den vergangenen Jahren stets bemüht, aktuelle und informationsreiche Themen, wie z.B. illegale Drogen, Jugendschutz im Internet, Burnout-Syndrom, Erste Hilfe und Erstversorgung, sexuelle Gewalt gegen Kinder, Alkohol in den Vereinen, ….. anzubieten.

Führung durch das Wasserschloss
In einer einstündigen Führung wurde den Jugendleitern von Kulturreferent Dr. Christoph Puschmann und Verwaltungsleiter Konrad Karbaumer die Geschichte des Schlosses anschaulich vermittelt.

Zum 25. Jugendleiterseminar lud Bürgermeister Franz Hofstetter in das Wasserschloss ein. Im Anschluss an die Schlossführung nahmen viele der 66 Teilnehmer noch die Gelegenheit wahr, dem Gemeindeoberhaupt die Wünsche und Anregungen der Vereine persönlich zu unterbreiten.

Über 150.000 € hat die Gemeinde Taufkirchen (Vils) in den vergangenen 13 Jahren in Jugendarbeit investiert. Auch die Vereine selbst wurden im Jahr 2012 mit 160.000 € (Rasenpflegezuschuss, Sportplatzmieten, Zuschuss für Baumaßnahmen, kostenlose Turnhallen- und Bürgersaalnutzung, kostenlose Werbung im Kompass, …) unterstützt.

Neuvergabe der Gastronomie im Wasserschloss

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen erfahrenen Gastwirt zur Bewirtschaftung der gastronomischen Räume im Wasserschloss. Die Gastronomie umfasst die Räume im Erdgeschoss des Ostflügels mit einer Gesamtfläche von rd. 300 m² (Fuggersaal, Gastraum, Pavillon, Küche) sowie den südöstlichen Teil der Schlossterrasse. Zusätzlich kann auch der Festsaal mit den beiden Nebenräumen im 1. OG des Ostflügels für einzelne Veranstaltungen von der Gemeinde gebucht bzw. mitbewirtschaftet werden.

Gewünscht wird vorrangig eine Gastronomie im Vollbetrieb. Alternativ hierzu wäre jedoch auch eine Teilbewirtschaftung für die jeweils stattfindenden Veranstaltungen bzw. Feierlichkeiten möglich.

Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31.01.2014 bei der Gemeinde Taufkirchen (Vils) zu bewerben. Die Bewerbung sollte ein Gesamtkonzept, ein Mietangebot sowie einen Qualifikationsnachweis enthalten. Nähere Auskünfte hierzu erteilt in der Gemeindeverwaltung Herr Karbaumer.

Veranstaltungen und Feiern im Wasserschloss

Bis zu einer Neuvermietung der gastronomischen Räume im Wasserschloss wird eine Bewirtschaftung mit Catering ermöglicht. Die Räume können direkt bei der Gemeinde gebucht werden. Die Miete beträgt einschließlich Nebenkosten für

  • den Fuggersaal 120,00 €
  • den Gastraum einschließlich Pavillon 120,00 €
  • die Benutzung der Küche 50,00 €
  • den Festsaal 120,00 €
  • die Nebenräume beim Festsaal 120,00 €

Ansprechpartner im Rathaus sind Frau Kräutler und Frau Spörlein (Tel.: 08084 3722, 3721).

Wohngeld

Der Staat leistet einkommensschwachen Bürgern bei ihren Wohnkosten finanzielle Hilfe. Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt. Einen Mietzuschuss erhalten auf Antrag Mieter einer Wohnung, Untermieter oder Heimbewohner. Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle können Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum beantragen.

Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, von der Höhe des Gesamteinkommens und von der Höhe der Miete beziehungsweise Belastung.

Zu den Haushaltsmitgliedern, die berücksichtigt werden, können neben der wohngeldberechtigten Person beispielsweise Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Geschwister zählen. Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder von Sozialhilfe erhalten kein Wohngeld, wenn die Kosten der Unterkunft bereits bei der Berechnung dieser Leistung eingeflossen sind.

Das Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet. Antragsformulare sind unter www.stmi.bayern.de/buw/wohnen/wohngeld, beim Landratsamt Erding oder am Info-Point des Taufkirchener Rathauses erhältlich. Bei der Gemeinde ist auch der Antrag mit den erforderlichen Nachweisen einzureichen. Dazu gehören unter anderem Bescheinigungen über das Jahreseinkommen, über die Rente, über die Miete oder bestimmte Belastungen (Ausgaben für Tilgung und Zinsen, Instandhaltung u.ä.).

Bewilligung: Über den Antrag entscheidet das Landratsamt Erding (Tel. 08122 581266 oder 581322) mit einem schriftlichen Bescheid. Bei der Wohngeldbehörde werden auch nähere Auskünfte erteilt und konkrete Fragen beantwortet. Bewilligt wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.

Ablesen der Wasserzähler

Für die Wasserabrechnung 2013 werden allen Haushalten im Dezember Ablesekarten zugesandt. Die Karten sind vollständig auszufüllen und bis spätestens 6. Januar 2014 an die Gemeinde Taufkirchen (Vils) zurückzusenden.

Falls Sie die Karten nicht abgeben, wird der Zählerstand geschätzt. Der Rechnungsbetrag fällt in diesem Fall erfahrungsgemäß höher aus! Die zu viel bezahlten Wasser- und Abwassergebühren werden dann erst bei der Gebührenabrechnung im Jahr 2015 berücksichtigt. Auskünfte erteilen Josefine Schmidt, Tel. 08084 3754, und Hans Treiner, Tel. 08084 3755.