Gebensbach Südwest – Mischgebiet

Bauleitplanung Gebensbach SüdWestAufgrund von Verfahrensmängeln bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes wird die öffentliche Auslegung beider Bauleitpläne wiederholt. Hierbei handelt es sich um die Parzellen 1 und 2, bei denen neben dem Wohnen auch eine gewerbliche Nutzung zulässig ist. Die Planungsunterlagen sind bis 18.06.2019 im Bauamt der Gemeinde oder auf der Gemeindehomepage einzusehen.

Bebauungsplan Granting-Ost

Bauleitplanung Granting OstDer Gemeinderat hat bereits im Oktober vergangenen Jahres den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Granting-Ost gefasst. Der Geltungsbereich liegt am Ortsende Richtung Hubenstein, direkt oberhalb der Bundesstraße 388. Auf den beiden Flurstücken, die im Eigentum von Privatpersonen liegen, sollen insgesamt sechs Wohngebäude errichtet werden. Die Zufahrt erfolgt direkt von der B 388.

Die innere Erschließung wird ausschließlich auf Privatwegen sichergestellt. Die Gesamtkosten der Maßnahme übernehmen daher die Grundstückseigentümer. Gleiches gilt für die Kanal- und Wasserleitungen, die auch noch verlängert werden, um das nördlich angrenzende Grundstück mit zu versorgen.

In der Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses am 30.04.2019 wurde über die Einwände der Träger öffentlicher Belange beraten. Neben kleineren Änderungen mussten die Sichtdreiecke bei der Einfahrt in die Bundesstraße angepasst werden. Die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes, erarbeitet durch das Architekturbüro Lechner aus Buchbach, erfolgt bis zum 17.06.2019. Die Auslegung ist beschränkt auf die geänderten und ergänzten Teile des Bebauungsplanes.

Einbeziehungssatzungen Moosen und Hubenstein

Bauleitplanung MoosenAufgrund von Bauwünschen in den Ortsteilen Moosen und Hubenstein werden zwei sog. Einbeziehungssatzungen erlassen. Durch diese städtebaulichen Satzungen wird erreicht, dass bisher Flächen, die dem Außenbereich zugeordnet waren, zum Innenbereich erklärt werden. Dadurch kann ein Bauvorhaben darauf verwirklicht werden.

 

Bauleitplanung HubensteinAm 9. April hat der Grundstücks- und Bauausschuss für beide Satzungsentwürfe die einleitenden Beschlüsse gefasst. Die Unterlagen liegen nun bis zum 11. Juni 2019 öffentlich aus und können eingesehen werden. Gleichzeitig werden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Die MitarbeiterInnen des Bauamtes (Frau Zuhr, Herr Mayerthaler und Herr Baumgartener) geben zu den Bauleitplanungen gerne Auskunft. Sie sind unter Tel. 08084 3717, 3734 oder 3735 sowie per E-Mail (zuhr@taufkirchen.de) erreichbar.