Aufstellung des Bebauungsplanes „Hubenstein Nord-West“

Wie bereits mehrmals im Kompass berichtet, wird in der Ortschaft Hubenstein, am Ortsende Richtung Geislbach, auf der linken Straßenseite ein kleines Wohnbaugebiet entwickelt. Das Areal umfasst fünf Parzellen zur Bebauung mit Einzelhäusern. Der Bebauungsplanentwurf, erstellt vom Planungsbüro Preitenwieser aus Neumarkt-Sankt Veit wurde erneut überarbeitet.

Grund hierfür waren die Einwände der Träger der öffentlichen Belange und dabei insbesondere die Stellungnahme des Landratsamtes Erding. Das dortige Bauamt forderte die Anlegung des neuen Gehweges direkt an der Fahrbahn der Kreisstraße ED 13 sowie die Vereinfachung der Grundstückserschließungen, um wertvolle Baulandflächen einzusparen. Nach erfolgreichen Grundstücksverhandlungen konnte den Forderungen des Landratsamtes gefolgt werden, so dass nun eine erneute Auslegung der Planunterlagen bis zum 2. Juli 2015 erforderlich ist.

Diese erneute Auslegung ist beschränkt auf die geänderten und ergänzten Planteile. Die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauamtes geben während der allgemeinen Dienststunden gerne Auskunft zur Planung. Einwände und Bedenken können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Ausführliche Informationen im Rathaus bei Hans Baumgartner, Tel. 0808 4 3735, oder Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 3734.

Energiesparende Straßenbeleuchtung

Mindestens 180.000 € investiert die Gemeinde Taufkirchen (Vils) heuer in neue energieeffiziente Straßenbeleuchtungen. Bereits Anfang diesen Jahres wurden nachfolgende Aufträge an die Firma Bayernwerk AG vergeben:

Ortschaft Hilpolding:

Im Ortsbereich von Hilpolding wurden kürzlich mehrere ­energiesparende LED-Leuchten installiert. Eine davon dient der Ausleuchtung des Kreuzungsbereiches auf Höhe des Vils­talradweges. Die moderne Leuchte trägt hier zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei und schaltet ihre Leistung in der verkehrsarmen Zeit zwischen 1.00 Uhr und 5.00 Uhr automatisch um 50 % zurück.

Der Weg von der Ortsstraße Hilpolding zur Reithalle wird ebenfalls mit zwei LED-Lampen ausgeleuchtet. Die Bus­haltestelle, die während des Volksfestbetriebes dort eingerichtet ist, ist somit übersichtlicher.

Am neuen Volksfestparkplatz in Hilpolding wurde eine weitere energiesparende Beleuchtung installiert. Fünf moderne Lampen können dort, ebenso wie die zwei Leuchten am Weg zur Reithalle, von der Gemeinde erstmals unabhängig vom vorgegebenen zentralen Schaltbetrieb des Bayernwerkes nach Bedarf in und außer Betrieb genommen werden.

Der neue Skaterplatz in Hilpolding erfreut sich seit seiner Eröffnung großer Beliebtheit. Vor allem in den Wintermonaten ist der Platz aber schon in den späten Nachmittagsstunden dunkel und so leuchten ab sofort zwei LED-Leuchten das Gelände bedarfsgesteuert aus. Die hocheffizienten Lampen können von den Nutzern über einen Taster mit Zeitschaltuhr nutzungsabhängig angeknipst werden und schalten sich nach einer eingestellten Zeit automatisch wieder aus.

Insgesamt stellt die neue Straßenbeleuchtung in Hilpolding die energieeffizienteste Beleuchtung im Gemeindegebiet dar und ist mit ihrer Möglichkeit der bedarfsgesteuerten Nutzung wegweisend für künftige Straßenbeleuchtungsprojekte.

Kreuzungsbereich Erdinger Straße / Fichtenstraße

In der Erdinger Straße wurden im Zuge des Neubaus der Querungshilfe die bestehenden Straßenlampen neu angeordnet bzw. ergänzt und mit energiesparenden LED-Leuchtköpfen ausgestattet.

Weitere Auftragsvergaben:

Im Gemeindebereich sind für heuer weitere Straßenbeleuchtungsprojekte geplant. So soll ein Teilabschnitt des Vilstalradweges zwischen der Kellerstraße und Hilpolding und der letztes Jahr fertiggestellte Geh- und Radweg entlang des Stephansbrünnlbachs beleuchtet werden. Für letzteren ist der Auftrag an das Bayernwerk bereits vergeben. Ebenso wird der Geh- und Radweg an der Veldener Straße, hin zum neuen Gewerbegebiet Gutswiese und das gerade erschlossene neue Baugebiet in Unterhofkirchen in Kürze mit Leuchten ausgestattet. Auch diese Aufträge sind bereits vergeben. Alle neuen Leuchten werden mit LED-Technik bestückt. Dort wo es Sinn macht, wird in den Nachtstunden eine Leistungsreduzierung um 50 % zusätzlich für eine ­Energieeinsparung sorgen.

Mit den neuen hocheffizienten Straßenleuchten lassen sich bis zu dreiviertel der Energiekosten im Vergleich zu den Bestandsleuchten einsparen. Deshalb achtet die Gemeinde bei Neuanschaffungen und Änderungen in der Straßenbeleuchtung sehr darauf, dass die zur Verfügung stehenden Techniken möglichst bedarfsgerecht zum Einsatz kommen.

Störungen der Straßenbeleuchtung

bitte unter Angaben von

Ort, Straße und Haus-Nr., Leuchten-Nr. (am Mast abzulesen), Name und Telefon-Nr.

telefonisch 0941 28003366 oder per E-Mail an strassenbeleuchtung-niederbayern@bayernwerk.de melden.

Hundeanleinverordnung

Das Verhältnis zwischen Mensch und Hund ist eng. Dabei gehen die Meinungen darüber, was die Tiere dürfen und Hundehalter sollten, häufig weit auseinander. Städte und Gemeinden regeln die Leinenpflicht selbst und so hat auch der Taufkirchener Gemeinderat am 9. Juni 2015 eine Hundeanleinverordnung auf den Weg gebracht.

Auch in der Vilsgemeinde sind große freilaufende Hunde ein häufiges Ärgernis für die Bürger. Viele Leute, insbesondere Kinder, die Angst vor Hunden haben, fühlen sich nur sicher, wenn diese an der Leine geführt werden.

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Zwischenfälle, bei denen Personen durch freilaufende Hunde attackiert und gebissen wurden. Im Sommer vergangenen Jahres wurden sogar am Kinderspielplatz an der Vöttinger Straße spielende Kinder durch zwei große freilaufende Hunde angegriffen und gebissen.

Mit dem Erlass einer örtlichen Hundeanleinverordnung hat der Gemeinderat klar festgelegt, in welchen Ortsbereichen die Leinenpflicht für Hunde gilt, wobei die Bestimmung nur für Kampfhunde sowie für große Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm greift. Diese 50-cm-Richtlinie ist im Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz so definiert. Für kleine Hunde können im Einzelfall bei Bekanntwerden eines auffälligen, aggressiven Verhaltens ebenfalls Haltungsauflagen angeordnet werden.

Im Sinne eines guten Miteinanders bittet die Gemeinde die Hundehalter um Verständnis für diese Neuregelung.

Erweiterung der Blockhaussiedlung in Lain am See

Der Betreiber der Campingplatzanlage in Lain am See beabsichtigt, das bestehende Blockhausareal um weitere 14 Häuser zu erweitern. Deshalb bedarf es der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Neuaufstellung des dazugehörigen Bebauungsplanes. Ein Vorentwurf, ausgearbeitet vom Büro Max Bauer aus Wörth, dient als Grundlage für die nun durchzuführende vorgezogene Bürgerbeteiligung. Die Planunterlagen sind ab sofort bis zum 3. August 2015 im Rathaus während der allgemeinen Dienststunden einzusehen. Einwände und Bedenken können schriftlich oder zur Niederschrift bei den Mitarbeitern des Bauamtes, Hans Baumgartner, Tel. 08084 3735, oder Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 3734, abgegeben werden. Zeitgleich werden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Hundeanleinverordnung

vom 09.06.2015

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) erlässt aufgrund Art. 18 Abs. 1 und 3 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes folgende Verordnung:

§ 1

Anleinpflicht

(1) Wer Hunde in öffentlichen Anlagen oder auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen mit sich führt, hat dies so zu tun, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden.

(2) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit sind Kampfhunde und große Hunde an folgenden Orten ständig an der Leine zu führen:

a) In allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen

  • innerhalb der bebauten Bereiche (Siedlungsgebiete) von Taufkirchen (Vils)
  • und in den zusammenhängend bebauten Bereichen der Ortschaften:

Gebensbach, Geislbach, Granting, Hörgersdorf, Hubenstein, Jettenstetten, Kienraching, Moos, Moosen (Vils), Unterhofkirchen, Wambach

b)außerhalb der unter Buchstabe a) genannten Bereiche auf allen beschilderten Fuß- und Radwegen

(3) Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von 3,00 m nicht überschreiten.

(4) Die Person, die einen leinenpflichtigen Hund führt, muss dabei jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen.

§ 2

Begriffsbestimmung

Große Hunde sind Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm. Erwachsene Tiere der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge gelten stets als große Hunde.

Die Eigenschaft eines Kampfhundes bestimmt sich nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG in Verbindung mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juni 1992, geändert durch Verordnung vom 4. September 2002.

§ 3

Ausnahmen

Von der Anleinpflicht nach § 1 dieser Verordnung sind ausgenommen:

  1. Blindenhunde
  2. Diensthunde der Polizei, des Strafvollzuges, des Bundesgrenzschutzes, der Zollverwaltung, der Bundesbahn und der Bundeswehr im Einsatz
  3. Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehene Prüfung bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst eingesetzt sind sowie
  4. im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde, soweit der Einsatz dies erfordert.

§ 4

Ordnungswidrigkeiten

Nach Art. 18 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden,

  1. wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 2 und 4 einen Kampfhund oder einen großen Hund nicht an der Leine führt oder das Tier von einer Person angeleint ausführen lässt, welche nicht in der Lage ist, das Tier körperlich zu beherrschen oder
  2. wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 3 dabei eine nicht reißfeste oder mehr als drei Meter lange Leine verwendet.

§ 5

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Volksfestauszug 2015

Liebe Anwohner in der Kellerstraße, Landshuter und Erdinger Straße, am Marktplatz und in Hilpolding:

Auch in diesem Jahr findet am Samstag, 11. Juli 2015, der traditionelle Volksfestauszug statt. Ab 15.00 Uhr werden die Wirtsleute samt Bedienungen und Musik, der Gemeinde­rat, die Brauerei und über 40 gemeindeansässige Vereine mit Pferdegespannen und Festwägen von der Realschule aus zum Volksfestplatz ziehen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie zu diesem Anlass und entsprechend alter Volksfesttradition Ihr Haus während der Wiesenzeit mit Fahnen, Girlanden oder Fähnchen schmücken.

Für Ihre Bereitschaft möchten wir uns bereits im Voraus recht herzlich bedanken.

Die Volksfestwirte und die Gemeinde Taufkirchen (Vils)

Verabschiedung aus dem Columbus-Achter

Viele wissen es, einige vielleicht (noch immer) nicht und andere haben es möglicherweise wieder vergessen: Der Columbus-Achter wurde 1997 als Gremium installiert, das Ideen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge der Bevölkerung aufnehmen und diese weitertragen soll, um das Leben in unserer Gemeinde qualitativ zu verbessern. Dementsprechend wurde bei der Zusammensetzung des „Bootes“ darauf geachtet, dass wirklich alle Bevölkerungsteile vertreten sind: Schulen, Arbeitnehmer, Unternehmer, Vereine, Jugend, die Kirchen usw.. Der Name wurde aus dem Rudersport entnommen, wo beim Achter auch viele in einem Boot sitzen und versuchen, gemeinsam möglichst schnell zum Ziel zu gelangen.

Aus diesem Columbus-Achter ist nun nach über 16-jähriger „Fahrt“ Sigi Bernock ausgestiegen. Der 71-Jährige kam 1999 als Vertreter der evangelischen Kirche in das Gremium und hat sich mit außerordentlichem Engagement in diese ehrenamtliche Arbeit eingebracht. Dabei waren seine vielen guten Ideen nicht nur auf den kirchlichen Bereich gerichtet. Durch seine Mitgliedschaft in vielen örtlichen Vereinen wusste er, wo der Schuh drückt. Die zahlreichen Aktivitäten des Columbus-Achters, von der Gewerbeschau bis zum Faschingsumzug, unterstützte er auch durch handwerkliches Geschick.

Der ruhige und besonnene Taufkirchner hat nun im Frühjahr dieses Jahres aus gesundheitlichen Gründen sein Amt abgegeben. Sigi Bernock lebt derzeit noch im Dorfener Marienstift, ist aber auf dem besten Wege der Genesung und sehr zuversichtlich, bald wieder am gesellschaftlichen Leben in seiner Heimatgemeinde Taufkirchen (Vils) teilzunehmen.

Bürgermeister Franz Hofstetter, Columbus-Achter-Mitglied Christine Schick sowie Erich Christofori von kirchlicher Seite bedankten sich persönlich für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit.

Von links: Bürgermeister Franz Hofstetter, Christine Schick, Sigi Bernock und Erich Christofori.

Neubau Geh- und Radweg

zwischen Hienraching und Heldering an der B 388 Erding – Taufkirchen (Vils)

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit baut das Staatliche Bauamt Freising entlang der B 388 zwischen Hienraching und Heldering einen Geh- und Radweg.

Die Bauarbeiten beginnen ab Montag, 22.06.2015 und werden bis voraussichtlich Anfang August andauern. Der 1,4 km lange Geh- und Radweg wird auf der Südseite parallel zur B 388 mit einer Breite von 2,50 m bzw. in einem Teilbereich als Wirtschaftsweg mit einer Breite von 3,00 m ausgebaut. Darüber hinaus werden Entwässerungsmulden parallel zum Geh- und Radweg erstellt.

Der neue Geh- und Radweg stellt den Lückenschluss der Geh- und Radwegverbindung nach Taufkirchen (Vils) dar. Bereits 2006 wurde der 1,0 km lange Abschnitt zwischen Ottering und Hienraching baulich abgeschlossen.

Im Jahr 2013 wurde dann der 1,7 km Teilabschnitt zwischen der Ortschaft Heldering bis zum westlichen Ortseingang Taufkirchen (Vils) freigegeben.

Nach Fertigstellung wird den Fußgängern und Radfahrern eine verkehrssichere Wegverbindung zwischen Taufkirchen (Vils) und Ottering zur Verfügung stehen.

Die beschriebenen Abschnitte sind im nachfolgenden Plan verzeichnet.

Neue Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss des Landkreises Erding hat zum 31.12.2014 die Bodenrichtwerte (durchschnittlicher Verkaufspreis für Wohnbauflächen auf dem freien Grundstücksmarkt) für den Landkreis Erding ermittelt. Bis zum 6. Juli 2015 liegt die Richtwertsammlung zur Einsichtnahme im Taufkirchener Rathaus während der allgemeinen Dienststunden öffentlich auf. Auskünfte erteilen Hans Baumgartner, Tel. 08084 3735, oder Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 3734.