Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 31. Mai 2005 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan für das Gebiet „Ziegelfeld“ zu ändern.
Die Grundstücksparzellierung (Parzellen Nr. 1-6) soll dabei neu geregelt und die Baugrenzen für die zu errichtenden Einfamilienhäuser mit Atriumgärten neu ausgewiesen werden. Im Gegensatz zum bisher gültigen Bebauungsplan sind künftig 14 statt 12 Wohneinheiten am Hainbuchenweg zulässig. Jedem der geplanten Einfamilienhäuser werden 2 Kfz-Stellplätze zugeordnet; außerdem sollen zusätzlich 15 Besucherparkplätze entstehen.
Mit der Änderungsplanung wurde das Wohnungsbauunternehmen Eller & Mayer GmbH aus Landshut beauftragt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das entsprechende Änderungsverfahren durchzuführen. Nähere Auskünfte zur Bebauungsplanänderung erteilen Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 / 37 27 oder Hans Baumgartner, Tel. 08084 / 3721.
Plan und Entwurf eines Einfamilienwohnhauses mit Atriumgarten („Atriumterrasse“)