Familienpaten

Auch im Landkreis Erding startet jetzt das Projekt „Netzwerk Familienpaten Bayern“. Das Landratsamt Erding ist ab sofort Anlaufstelle für Familien, die sich Unterstützung von ehrenamtlichen Paten wünschen, sowie für Interessierte, die diesen Familien ehrenamtlich helfen möchten.

Für das Projekt, das vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales gefördert wird, werden erfahrene Frauen und Männer gesucht, die ehrenamtlich anderen Familien mit Rat und Tat unter die Arme greifen wollen. Die Helfer müssen sich jedoch nicht alleine auf ihre Erfahrung und ihre Intuition verlassen. Alle, die sich dem Projekt Familienpaten anschließen möchten, bekommen eine kostenfreie Schulung, womit sie zum „zertifizierten Familienpaten“ werden.

Damit können sie den Familien verlässlich und vertrauensvoll helfen und sie unterstützen. Familienpaten, die auch Zeit zum Zuhören mitbringen sollten, können den Familien dabei helfen, wieder selbstsicherer zu werden und Alltagsentscheidungen zu meistern.

Wer sich als Familie Unterstützung durch einen Familienpaten wünscht, kann sich in der Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Landkreises melden, unter Tel. 08122 89205-33. Ansprechpartnerin ist Frau Kerstin Teichert.

Wer sich dafür interessiert Familienpate zu werden, wendet sich bitte an Christine Obermaier, Landratsamt Erding, Tel. 08122 58-1047. Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet unter www.familienpaten-bayern.de.

Die Deutsche Rentenversicherung informiert

Weniger Rente bei Photovoltaikanlagen

Erwerbsunfähigkeitsrentner und Altersrentner unter 65 Jahren mit einer Solarstromanlage auf ihrem Hausdach müssen mit Renteneinbußen rechnen, wenn sie mit der Anlage mehr als 450,00 € pro Monat verdienen. Ihre Gewinne gelten als „Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb“, die bei ihnen auf die Rente angerechnet werden.

Nur Rentner, die regulär in Rente gehen, können unbegrenzt hinzuverdienen. Wer früher in Rente geht und mehr als 450,00 € monatlich hinzuverdient, muss dies der ­Rentenversicherung melden. Die Rente kann auch nachträglich gekürzt werden.

Dies gilt auch für die Beteiligung an Windkraftanlagen und dergleichen. Wenn die Einnahmen daraus im Einkommenssteuerbescheid als „Einnahmen aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit“ ausgewiesen sind, zählen sie als Hinzuverdienst bei den Erwerbsminderungs- und Altersrenten vor der Regelaltersgrenze. Auch bei den Hinterbliebenenrenten werden die genannten Einnahmen als Einkommen angerechnet.

Ausführliche Informationen zu den Einkommensgrenzen erhalten sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Blutspendeaktionen im Landkreis Erding

Ein gutes Gefühl! Blut spenden – Leben retten

Wir möchten Sie herzlich einladen, auch in der Winterzeit wieder an‘s Blutspenden zu denken. Erfahrungsgemäß sinkt die Spenderzahl während der Ferienzeit, weshalb es danach wichtig ist, wieder die Reserven für die Krankenhäuser aufzufüllen. Deshalb helfen Sie mit, nehmen Sie sich etwas Zeit und kommen zu einer der Blutspendeaktionen am:

Montag 17.02.2014, 15.30-19.45 Uhr

Dienstag 18.02.2014, 15.30-19.45 Uhr

im Kath. Pfarrzentrum Taufkirchen (Vils), Paulusweg 2.

Voraussetzungen, um zur Blutspende zugelassen zu werden:

  • Alter zwischen 18 und 68 Jahren – Im Einzelfall Verlängerung möglich – Erstspender bis 60 Jahre
  • Körperliches Wohlbefinden
  • Körpergewicht mindestens 50 kg
  • Spendepause von mindestens 8 Wochen
  • Höchstzahl an Spenden innerhalb von 12 Monaten: Männer max. 6 Mal – Frauen max. 4 Mal

Bringen Sie bitte zur Blutspende einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Weitere Informationen zur Blutspende finden Sie unter www.blutspendedienst-muenchen.de oder 0800 5757557 (kostenlos, tgl. 9-13.00 Uhr).