Die Deutsche Rentenversicherung informiert

Weniger Rente bei Photovoltaikanlagen

Erwerbsunfähigkeitsrentner und Altersrentner unter 65 Jahren mit einer Solarstromanlage auf ihrem Hausdach müssen mit Renteneinbußen rechnen, wenn sie mit der Anlage mehr als 450,00 € pro Monat verdienen. Ihre Gewinne gelten als „Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb“, die bei ihnen auf die Rente angerechnet werden.

Nur Rentner, die regulär in Rente gehen, können unbegrenzt hinzuverdienen. Wer früher in Rente geht und mehr als 450,00 € monatlich hinzuverdient, muss dies der ­Rentenversicherung melden. Die Rente kann auch nachträglich gekürzt werden.

Dies gilt auch für die Beteiligung an Windkraftanlagen und dergleichen. Wenn die Einnahmen daraus im Einkommenssteuerbescheid als „Einnahmen aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit“ ausgewiesen sind, zählen sie als Hinzuverdienst bei den Erwerbsminderungs- und Altersrenten vor der Regelaltersgrenze. Auch bei den Hinterbliebenenrenten werden die genannten Einnahmen als Einkommen angerechnet.

Ausführliche Informationen zu den Einkommensgrenzen erhalten sie bei der Deutschen Rentenversicherung.