Erlass einer Innenbereichssatzung Ortsbereich Angerskirchen

Außenbereich Angerskirchen

Im Ortsbereich von Angerskirchen soll dem Bauwunsch eines Grundstückseigentümers mit dem Erlass einer Innenbereichssatzung gefolgt werden. Im Norden des bestehenden landwirtschaftlichen Anwesens wird beabsichtigt, ein Wohngebäude neu zu errichten. Da der Grundstückteil derzeit noch dem Außenbereich zuzuordnen ist, ist diese städtebauliche Satzung notwendig. Der Grundstücks- und Bauausschuss billigte diese am 3. Dezember 2013. Die Planungsunterlagen sind nun in der Zeit vom

30. Januar bis 3. März 2013

im Rathaus Taufkirchen (Vils) öffentlich einzusehen. Während der Frist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Ausführliche Informationen bei Herbert Mayerthaler, II OG, Zimmer 2.12, Tel. 08084 3734.