Bebauungsplan „Flaring-Süd“

Der Gemeinderat fasste am 4. August 2009 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Flaring-Süd“. Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand von Taufkirchen (Vils) und wird im Westen von der Bundesstraße 15 und im Osten vom Vilstal-Radweg eingegrenzt. Das gesamte Areal wird als Mischgebiet ausgewiesen, sodass neben der gewerblichen Bebauung auch eine Wohnbebauung möglich ist.

Der Bebauungsplanentwurf wird derzeit vom Büro abtplan aus Marktoberdorf noch überarbeitet. Sobald der Vorentwurf vorliegt, werden die Fachbehörden und die Bürgerschaft am Aufstellungsverfahren förmlich beteiligt.

Flächennutzungsplanänderung:

Ausweisung von Bauflächen in der Ortschaft Granting

Der Gemeinderat entschied am 28. Juli 2009, den Flächen-nutzungsplan im Gemeindeteil Granting zu ändern. Zwei Grundstücksparzellen im Osten der Ortschaft sollen als  Wohnbauflächen (WA) ausgewiesen werden. Die Kosten für die Änderungsplanung tragen die Antragsteller.

Der Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf wird derzeit erstellt. Sobald ein Vorentwurf vorliegt, werden die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit informiert.

Ökologischer Ausbau Stephansbrünnlbach – Auftragsvergaben

Ab September wird ein weiterer Teilbereich des Stephansbrünnlbaches an der Attinger Straße ökologisch ausgebaut. Die Baumaßnahme dient vor allem dem nachhaltigen Hoch- und Grundwasserschutz und bietet idealen Lebensraum für Flora und Fauna. Mit den Arbeiten wurde die Garten- und Landschaftsbaufirma Greimel aus Grüntegernbach beauftragt. Die Baukosten betragen 50.257,31 €. Die Maßnahme wird mit 60 % staatlich bezuschusst. 

Am 23.06.2009 erteilte der Gemeinderat den Auftrag für den Neubau eines Steges über den Stephansbrünnlbach (Höhe Bürgerpark) an die Firma Brandl aus Neufraunhofen zum Angebotspreis von 58.202,46 €. Mit dem neuen Steg entsteht nun eine direkte Verbindung von der Landessiedlung bis ins Ortszentrum. Für diese Maßnahme erhält die Gemeinde Fördermittel in Höhe von 50 % der Bausumme.

Neue Plakatierungsverordnung

Die Visitenkarte unserer Gemeinde ist ihr Erscheinungsbild. In der Vergangenheit litten jedoch die Aufenthaltsqualität und das Ambiente unserer örtlichen Straßen und öffentlichen Plätzen enorm unter der zunehmenden wilden Plakatierung und auch die Entsorgung der illegal angebrachten Plakate kostete die Gemeinde eine Menge Geld. Gegen den „Wildwuchs im Plakatwald“ ging nun der Gemeinderat in der Sitzung am 28. Juli vor und verabschiedete die neue Plakatierungsverordnung.

Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und zum Schutze von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern dürfen ab sofort die Plakate in der Öffentlichkeit nur noch an den 20 gemeindlichen Anschlagtafeln angebracht werden. Die Aufstellung mobiler Plakatständer ist außerdem nicht mehr zulässig. Die Plakatierung selbst übernimmt die von der Gemeinde Taufkirchen (Vils) beauftragte Firma, Regionale Außenwerbung, Marcus Baldauf, Herrnbergstr. 30, 84428 Buchbach.

Für alle Veranstalter (Vereine, Organisationen, Firmen, …) bedeutet dies konkret, dass sie ihre Plakate künftig im Bürgerbüro des Rathauses abgeben müssen. Die wöchentlich gesammelten Plakate werden dann von der Regionalen Außenwerbung fachgerecht an den gemeindlichen Anschlagtafeln angebracht. Mit dem Firmeninhaber wurde vertraglich vereinbart, dass die Plakatierung für Taufkirchener Vereine und Geschäfte kostenlos erfolgt. Auswärtige Veranstalter müssen dagegen ein Entgelt entrichten.

Ausnahmen kann die Gemeinde in besonderen Fällen gestatten, speziell wenn es sich um die Ankündigung eines besonderen Ereignisses (z.B. Gründungsfest, Gewerbeschau, Großveranstaltung, …) handelt.

Plakatwerbungen

  • auf dem Teilstück der Landshuter Straße, beidseitig vor der Kirche und vor dem Rathaus bzw. Rathausplatz

sowie

  • am Kreuzungsbereich des Marktplatzes, gemessen jeweils von den Ampelmasten

sind gemäß § 3 Abs. 4 der gemeindlichen Plakatierungsverordnung nicht zulässig. Plakate und Ankündigungen, die in Schaufenstern ausgehändigt werden, brauchen wie bisher aber keine Ausnahmegenehmigung.

Auch die Plakatierung vor Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie vor Bürgerentscheiden erfolgt nach den Bestimmungen der neuen Verordnung. Diese Regelungen wurden im Vorfeld mit den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen eingehend abgestimmt.