Die Richtlinien für Zuschüsse zu Kleinkläranlagen laufen am Ende dieses Jahres aus. Nach den der Gemeinde vorliegenden Informationen plant das Umweltministerium eine Neubekanntmachung mit einer Laufzeit bis Ende 2014. Jedoch sollen die Förderpauschalen stark reduziert werden.
- Der Sockelbetrag für eine 4 Einwohner-Anlage reduziert sich voraussichtlich von 1.500 auf 1.000 €. Für jeden weiteren Einwohnergleichwert soll es nur noch 150 statt bislang 250 € geben.
- Für die mechanische Vorbehandlungsstufe werden wahrscheinlich nunmehr 400 statt bislang 750 € gewährt.
Wer den zur Zeit noch gültigen Förderbetrag ausschöpfen will, muss den Antrag bis spätestens Mitte Dezember 2010 bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Auskünfte in der Gemeinde erteilt Herr Mayerthaler, Tel. 08084 / 37 34.
