Pauschalvertrag mit der GEMA

Erleichterung und Entlastung für Vereine in Bayern

Nach dem am 27.03.2023 vom Bayerischen Sozialministerium geschlossenen Pauschalvertrag sind ehrenamtlich tätige und gemeinnützige Vereine in Bayern berechtigt, ohne Zahlung von GEMA-Gebühren bis zu zwei Musikveranstaltungen jährlich durchzuführen.

Umfasst sind:

  • Veranstaltungen mit Tonträgern und Livemusik,
    • im Innen- und Außenbereich,
    • auf einer Veranstaltungsfläche von bis zu 300 qm.
  • Die Veranstaltungen müssen:
    • Von gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereinen veranstaltet werden und
    • kostenfrei (ohne Eintrittspreis) sein.

Mit dem vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten Geld können bis zu rund 120.000 Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden.

Die Vereine müssen lediglich:

  • Eine einmalige digitale Registrierung des Vereins auf dem Portal der GEMA, sofern sie nicht bereits bei der GEMA registriert sind,
  • sowie die Anmeldung der Veranstaltungen vornehmen.

Auch mehrtägige Veranstaltungen sind umfasst. Es ist nur eine Anmeldung erforderlich. Wegen geltender Tarife entspricht jeder Tag einer Veranstaltung. Die Abrechnung erfolgt vollständig durch die GEMA.

Vereine müssen sich nur unter www.gema.de/portal anmelden.

Die Laufzeit des Pauschalvertrages mit der GEMA beträgt zunächst vier Jahre – bis Ende 2027. Weitere Informationen unter: www.gema.de/ehrenamt-bayern

Auch Vereine mit bestehenden Pauschalverträgen profitieren von dem geschlossenen Pauschalvertrag des Freistaats Bayern in gleicher Weise wie alle anderen berechtigten Vereine.