Bebauungsplan „Moosen – südlich der Oststraße“

Aufgrund eines größeren Bauvorhabens im alten Ortskern von Moosen (Vils) entschied der Gemeinderat am 7. Oktober, einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Oststraße aufzustellen. Der Geltungsbereich (siehe Plan) umfasst neben zwei landwirtschaftlichen Hofstellen auch die Schlachterei und Metzgerei der örtlichen Gaststätte.

Durch den Bebauungsplan soll sichergestellt werden, dass sich eine „Nachverdichtung“ durch reines Wohnen einfügt. Im Vordergrund steht der Erhalt der dorftypischen Nutzungen innerhalb des Planbereichs. Bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist durch den Erlass einer Veränderungssperre sichergestellt, dass keine gegenläufigen Bauvorhaben genehmigt werden.

Ein Lärmschutzgutachten soll im Vorfeld der Planung die immissionsschutz-rechtlichen Belange aufzeigen. Die weiteren Verfahrensschritte werden zeitnah im Kompass bzw. unter www.taufkirchen.de veröffentlicht.

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Bebauungsplan „Östlich der Dorfener Straße“

Das ehemalige Baywa-Areal an der Dorfener Straße soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Der Eigentümer beabsichtigt, vier Wohnanlagen mit insgesamt 30 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit zu errichten.

Der Grundstücks- und Bauausschuss beschloss am 5. August 2014, eine beschleunigte Änderung des bestehenden Bebauungsplanes gemäß § 13 a BauGB durchzuführen, da das Vorhaben der sog. „Innenentwicklung“ entspricht. Dies bedeutet, dass die Änderung des Bebauungsplanes in einem Verfahrensschritt (Öffentliche Auslegung) durchgeführt werden kann.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung liegt nun in der Zeit vom 06.10. – 06.11.2014 im Taufkirchener Rathaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die aktuelle Fassung des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung sind im Internet unter www.taufkirchen.de einzusehen.

Ergänzungssatzung Hörgersdorf

An der Ortsstraße in Richtung Moosknappen soll ein zusätzliches Wohngebäude errichtet werden. Der Grundstücks- und Bauausschuss billigte am 26.08.2014 den Entwurf der hierfür erforderlichen Ergänzungssatzung. Die vollständigen Planunterlagen sind in der Zeit vom 23.10. – 25.11.2014 im Taufkirchener Rathaus bzw. unter www.taufkirchen.de ­einzusehen.

Bebauungsplanänderung Unterhofkirchen

Aufgrund des Änderungswunsches des Grundstückseigentümers soll auf der Parzelle 8 im Baugebiet Unterhofkirchen ein anderer Haustyp zulässig werden. Der Grundstücks- und Bauausschuss billigte am 16.09.2014 die entsprechende Änderung. Die Planunterlagen sind ebenfalls in der Zeit vom 23.10.2014 – 25.11.2014 im Taufkirchener Rathaus bzw. unter www.taufkirchen.de einzusehen.

Ausführliche Informationen zu allen drei Bauleitplanverfahren erhalten Sie im örtlichen Bauamt. Ansprechpartner sind Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 3734, und Hans Baum­gartner, Tel. 08084 3735.

Bürgersaalgebühren

Aufgrund der gestiegenen Energie- und Betriebskosten setzte der Gemeinderat am 7. Oktober 2014 die Bürgersaalbenützungsgebühren neu fest. Eine Gebührenerhöhung fand zuletzt im Februar 2009 statt.

Für die Nutzung der Küche ist bei Abholung des Schlüssels im Rathaus künftig eine Kaution in Höhe von 100 € zu hinterlegen. Die Kaution erhält der Veranstalter zurück, sobald die Küche gereinigt ist und sich in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand befindet.

Die Unkostenpauschale für zusätzliche Belegtage (Proben, Vorbereitungen, Abbau) beträgt künftig 15 € am Tag. Die Gebührenerhöhung gilt ab dem 01.01.2015.

Folgende Nutzungsgebühren werden erhoben:

a) Veranstaltungen gemeindeansässiger Vereine und gemeinnützige Veranstaltungen:
Unkostenpauschale für Saalnutzung: 80 €/Tag
Unkostenpauschale für Küchennutzung: 80 €/Tag

b) Private, geschlossene Veranstaltungen:
Unkostenpauschale für Saalnutzung: 160 €/Tag
Unkostenpauschale für Küchennutzung: 80 €/Tag

c) Gewerbliche bzw. kommerzielle Veranstaltungen:
Saalmiete: 5 % der erzielten Einnahmen – mind. 200 €

Entgelt für die Küchennutzung: 8 % des erzielten Brutto-Umsatzes zuzügl. einer Unkostenpauschale von 40 €, insgesamt ein Entgelt von mind. 80 €

Ausführliche Informationen sind im Rathaus bei Angelika Spörlein, Tel. 08084 3721, erhältlich.