Bürgersaalgebühren

Aufgrund der gestiegenen Energie- und Betriebskosten setzte der Gemeinderat am 7. Oktober 2014 die Bürgersaalbenützungsgebühren neu fest. Eine Gebührenerhöhung fand zuletzt im Februar 2009 statt.

Für die Nutzung der Küche ist bei Abholung des Schlüssels im Rathaus künftig eine Kaution in Höhe von 100 € zu hinterlegen. Die Kaution erhält der Veranstalter zurück, sobald die Küche gereinigt ist und sich in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand befindet.

Die Unkostenpauschale für zusätzliche Belegtage (Proben, Vorbereitungen, Abbau) beträgt künftig 15 € am Tag. Die Gebührenerhöhung gilt ab dem 01.01.2015.

Folgende Nutzungsgebühren werden erhoben:

a) Veranstaltungen gemeindeansässiger Vereine und gemeinnützige Veranstaltungen:
Unkostenpauschale für Saalnutzung: 80 €/Tag
Unkostenpauschale für Küchennutzung: 80 €/Tag

b) Private, geschlossene Veranstaltungen:
Unkostenpauschale für Saalnutzung: 160 €/Tag
Unkostenpauschale für Küchennutzung: 80 €/Tag

c) Gewerbliche bzw. kommerzielle Veranstaltungen:
Saalmiete: 5 % der erzielten Einnahmen – mind. 200 €

Entgelt für die Küchennutzung: 8 % des erzielten Brutto-Umsatzes zuzügl. einer Unkostenpauschale von 40 €, insgesamt ein Entgelt von mind. 80 €

Ausführliche Informationen sind im Rathaus bei Angelika Spörlein, Tel. 08084 3721, erhältlich.