Energienutzung – ein Thema, das uns alle angeht!

Am 15. Oktober fand im Bürgersaal ein Informationsabend der Gemeinde Taufkirchen (Vils) zur aktuellen Energiesituation im Gemeindebereich statt. Dieses Thema weckt anscheinend das Interesse der GemeindebürgerInnen kaum. Trotz umfangreicher Ankündigungen in der Tagespresse und im Kompass nahmen nur 50 geladene Gäste an der Veranstaltung teil.

Wir alle verbrauchen derzeit zu viel Strom, Brennstoffe und Kraftstoffe. Für die Energieversorgung setzen wir Energieträger ein, die Umwelt und Klima zu stark belasten. An diesen Tatsachen können und dürfen wir nicht vorbeischauen.

Der Energienutzungsplan der Gemeinde Taufkirchen (Vils), der im Bürgersaal der Öffentlichkeit präsentiert wurde, dient der Kommune als Leitfaden für künftige Entwicklungen. Inwieweit die Gemeinde den Einsatz von regenerativen Energieformen wie z.B. Photovoltaikanlagen, Block- und Bio­masseheizkraftwerken beeinflusst, wird vom Gemeinderat in den nächsten Monaten entschieden.

Die Festlegung, wie viele Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindebereich aufgestellt werden, steuert der Gemeinderat künftig durch die Aufstellung von Bebauungsplänen.

Dank an die Wahlhelfer

Bei den diesjährigen Wahlen sorgten zahlreiche ehrenamtliche Helfer in den Wahllokalen und Briefwahlbezirken für einen reibungslosen Ablauf an den Wahltagen. Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) bedankt sich herzlich bei allen Helfern für ihre Bereitschaft und Mitwirkung.

Franz Hofstetter, 1. Bürgermeister

Konrad Karbaumer, Wahlleiter

Gemeinde spart bei den Stromkosten

Für die Belieferung der kommunalen Einrichtungen mit elektrischer Energie schrieb die Gemeinde Taufkirchen (Vils) in Zusammenarbeit mit dem Ing.-Büro Duschl aus Rosenheim für die Jahre 2010 bis 2013 einen neuen Stromliefervertrag europaweit aus.

Die Angebotswertung orientiert sich an einer Rahmenvereinbarung, die die Vertreter der bayerischen Gemeinden mit E.ON Bayern abgeschlossen hatten, und berücksichtigt aktuelle energiepolitische Entwicklungen. Hierdurch konnten die Preise gegenüber den Konditionen des oben genannten Rahmenvertrags deutlich unterboten werden. Die Ausschreibung ergab eine Kosteneinsparung von ca. 14% (insgesamt 110.000 € brutto).

Neben den wirtschaftlichen Vorteilen ist auch der ökologische Aspekt nicht zu vernachlässigen. So besteht der Strom für die Einrichtungen der Gemeinde Taufkirchen (Vils) für die nächsten vier Jahre vollständig aus Ökostrom, d.h. Strom aus bayerischen Wasserkraftwerken.

Neuer Gemeindekämmerer: Fritz Krieg

Fritz Krieg

Am 1. Oktober übernahm Fritz Krieg die Leitung der Finanzverwaltung im Taufkirchener Rathaus. Der 40-jährige trat damit die Nachfolge von Karl-Heinz Miksch an, der zur Verwaltungsgemeinschaft Steinkirchen wechselte. Der neue Gemeindekämmerer ist gelernter Bankkaufmann und lebt seit seiner Geburt in Hörgersdorf. Der begeisterte Sportschütze ist verheiratet und Vater eines 10-jährigen Sohnes sowie einer 4-jährigen Tochter.

Neubau Rathaus – II Bauabschnitt

Das Rathauscafe kann im Januar 2010 eröffnet werden. Bauleiter Christian Hargasser vom Architekturbüro dmp aus Eggenfelden ist zuversichtlich, dass der Zeitplan ohne Verzögerungen eingehalten wird. Die Pächter der neuen Geschäftsräume, Manfred (rechts) und Miriam Eibl aus Harting bei Hohenpolding, freuen sich auf ihre Aufgabe. Erfahrungen in der Gastronomie sammelte das Ehepaar in den vergangenen Jahren im eigenen Bistro-Cafe in Landshut.

Pächter Rathauscafé

Als gelernter Bäcker und Konditor bietet der 30-jährige künftig eine große Auswahl an selbst gemachten Kuchen, Torten sowie Schmalzgebackenem an. Die beiden engagierten Jungunternehmer setzen zudem auf eine regionale, abwechslungsreiche und gesunde Küche und so wird an der Gestaltung der Speisekarte noch fleißig gefeilt. Mit ausgefallenen Cocktails und einer großen Auswahl an Frühstücks-Arrangements möchten die beiden das Angebot auf alle Fälle bereichern.

Täglich von 9 bis 24 Uhr wird das Rathauscafe geöffnet und bietet künftig Platz für ca. 60 Personen. Am neu gestalteten Rathausvorplatz ist im Sommer auch ein Terrassenbetrieb vorgesehen. Dieser neue Aufenthaltsbereich im Ortszentrum wird sicherlich auch die GemeindebürgerInnen begeistern.

Lohnsteuerkarten 2010

Die Lohnsteuerkarten für das Steuerjahr 2010 wurden Ihnen bereits zugestellt. Bevor Sie die Karte bei Ihrem Arbeitgeber abgeben, bitten wir Sie, die Eintragungen (Geburtsdatum, Lohnsteuerklasse, Religion und Kinderfreibeträge) zu prüfen. Kinder über 18 Jahre, die sich noch in Ausbildung befinden, können nur vom Finanzamt eingetragen werden. Berufsanfänger müssen ihre Lohnsteuerkarten erstmalig im Rathaus beantragen. Diese wird dann in den Folgejahren automatisch zugestellt. Ausführliche Auskünfte erhalten Sie im Bürgerbüro, Tel. 08084 / 37 43 und 37 41.

Eintragung des Geburtsstaates im Melderegister

Soweit im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern über die Steueridentifikationsnummer der Eintrag zum Geburtsstaat unzutreffend war, können sich die Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindeverwaltung wenden, die den Eintrag kostenfrei berichtigen wird. Ausführliche Informationen bei Frau Breiteneicher, Tel. 08084 / 37 43.

Bau einer 3. Start- und Landebahn am Flughafen München

Das Luftamt Südbayern hat im Planfeststellungsverfahren für eine 3. Start- und Landebahn ein Gutachten zur Qualitätskontrolle beim Institut für Verkehrsplanung und Logistik der TU Hamburg-Harburg in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten kann in der Zeit vom 20.10.2009 bis 19.11.2009, während der allgemeinen Dienststunden, im Rathaus bei Herrn Mayerthaler, Zimmer 2.12 / II. Stock, Tel. 08084 / 3734, eingesehen werden. Es besteht die Gelegenheit, sich zu den Gutachten bis zum 03.12.2009, schriftlich oder zur Niederschrift zu äußern. Äußerungen in elektronischer Form (z.B. E-Mail) sind nicht möglich.

Stille Tage

Neben den Feiertagen sind in Bayern stille Tage festgelegt. An diesen stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 Feiertagsgesetz). Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und Buß- und Bettag. Ausführliche Informationen zum Veranstaltungsverbot erteilt Herr Kreuzpointner, Rathaus, Tel. 08084 / 3745. Als stille Tage sind folgende Tage festgelegt:
– Aschermittwoch
– Gründonnerstag
– Karfreitag – jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb ist ausnahmslos
verboten
– Karsamstag
– 1. November – Allerheiligen
– Volkstrauertag
– Totensonntag
– Buß- und Bettag
– 24. Dezember – Heiliger Abend ab 14.00 Uhr

Staatliche Fischerprüfung 2010

Die Prüfung findet jährlich landeseinheitlich am ersten Samstag im März statt. Die Anmeldung zur Prüfung ist unter www.fischerpruefung.bayern. de auch online möglich. Anmeldeformulare sind auch im Bürgerbüro, Tel. 08084 / 3743, erhältlich. Die Anmeldung muss bis zum 1. Dezember 2009 erfolgen.

Der Bezirksfischereiverein Erding hält jährlich einen Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung ab. Nähere Auskünfte unter www.fischen-erding.de.

„Biber-Management“

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) macht aufgrund eines aktuellen Falles darauf aufmerksam, dass das Landratsamt Erding gegenwärtig einem Fang oder einer Tötung von Bibern nur zustimmt, wenn erhebliche dauerhafte wirtschaftliche Schäden zu erwarten sind oder es im Interesse der menschlichen Gesundheit bzw. der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist. Durch Biber verursachte Schäden werden auf Antrag vom Landratsamt Erding, Abt. Naturschutz, Herr Fröschl, Tel. 08122 / 58-1240, erstattet.

Ruhestörungen rund um Haus und Garten

(Geräte- und Maschinenlärm)

Aufgrund jahreszeitlich immer wiederkehrender Beschwerden von Haus- und Grundstückseigentümern im Zusammenhang mit Ruhestörungen durch laute Haus- und Gartenarbeiten, auch während der Mittagszeit, möchten wir auf die aktuellen Regelungen hinweisen:

In der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) vom 29.08.2002 ist geregelt, dass Geräte und Maschinen (z.B. Rasenmäher, Laubsauger, Heckenscheren, Rasentrimmer, Vertikutierer, Gartenhäcksler, …)

an Sonn- und Feiertagen ganztägig
sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 bis 7.00 Uhr
im Freien nicht betrieben werden dürfen.

Diese Regelung gilt nur in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten und Sondergebieten, die der Erholung dienen sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten.

Für besonders laute Geräte wie z.B. Freischneider (Motorsensen), Gras­trimmer, Laubsauger bzw. Laub­bläser gelten strengere Regelungen. Diese Geräte dürfen werktags darüber hinaus in den Zeiten von 7.00 bis 9.00 Uhr, von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, es sei denn, dass diese Geräte und Maschinen mit dem EG-Umweltzeichen nach Art. 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind.

Im Interesse einer guten Nachbarschaft und unter dem Gesichtspunkt der gegenseitigen Rücksichtnahme, appelliert die Gemeinde an alle Gemeindebürger, auf freiwilliger Basis, werktags (dazu gehört auch der Samstag), in der Zeit von 12.00 bis 13.30 Uhr auf lärmintensive Arbeiten am Haus und im Garten zu verzichten, soweit dies nicht ohnehin bereits praktiziert wird.

Unseriöse Anrufer

Aus aktuellem Anlass warnen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern vor unseriösen Anrufern.

In letzter Zeit wurde Rentnern von vermeintlichen Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung angeboten, die Rentenzahlung bei einem Hausbesuch zu überprüfen. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Außendienstmitarbeiter beschäftigt, die entsprechende Hausbesuche durchführen. Es handeln hier weder eigene Mitarbeiter noch von ihr beauftragte Personen.