Eintragung des Geburtsstaates im Melderegister

Soweit im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern über die Steueridentifikationsnummer der Eintrag zum Geburtsstaat unzutreffend war, können sich die Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindeverwaltung wenden, die den Eintrag kostenfrei berichtigen wird. Ausführliche Informationen bei Frau Breiteneicher, Tel. 08084 / 37 43.