Zuschussgewährung

Der neu gegründete Bogen- und Sportverein Taufkirchen (Vils) erhält ab 2012 gemäß den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit und dem Breitensport in den Vereinen“ einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.250 € für die Pflege und den Unterhalt seiner Schießanlage. Der Gemeinderat fällte diese Entscheidung in der Sitzung vom 9. November 2011.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Moosen Süd-West“

Ende September 2011 beschloss der Taufkirchener Gemeinderat die Ausweisung eines neuen Baugebietes in Moosen(Vils). Der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht wurde bereits am 25.10.2011 vom Grundstücks- und Bauausschuss gebilligt. Die Planungsunterlagen, ausgearbeitet vom Architekturbüro Anger / Groh aus Erding, liegen nun in der Zeit vom 9. November bis 12. Dezember 2011 im Taufkirchener Rathaus auf Zimmer 2.13 bei Hans Baum­gartner (Tel. 08084/3735) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Innerhalb der o.g. Frist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Bebauungsplan Moosen

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Kellerberg-Nord“

Der Grundstücks- und Bauausschuss beschloss im Oktober 2011, den Bebauungsplan „Kellerberg-Nord“ (gültig für alle Grundstücke in der Von-Moreau-Straße) im vereinfachten Verfahren zu ändern.

Mit der Bebauungsplan-Änderung soll die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch die Möglichkeit der Aufstockung der vorhandenen erdgeschossigen Gebäude ermöglicht werden. Es wird eine Traufwandhöhe von 5,20 m (bisher 3 m) und eine Dachneigung von max. 15° zugelassen. An den festgesetzten Baugrenzen und an der Parzellierung werden keine Änderungen durchgeführt.

Zur Bebauungsplan-Änderung kann bis zum 20. Dezember 2011 Stellung genommen werden. Die Unterlagen liegen im Taufkirchener Rathaus, Zimmer 2.13, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus. Für Auskünfte steht Herr Baumgartner, Tel. 08084 / 37 35, zur Verfügung.

Bebauungspläne: „Südlich der Geistl.-Rat-Bachmaier-Straße“ und „Korbinianstraße“

Die Bebauungspläne „Südlich der Geistl.-Rat-Bachmaier-Straße“ und „Korbinianstraße“ wurden vom Grundstücks- und Bauausschuss in der Sitzung vom 25. Oktober 2011 als Satzung beschlossen und sind durch die öffentliche Bekanntmachung rechtsverbindlich. Die beiden Bebauungspläne sind nun im Rathaus bei Herrn Baumgartner, Tel. 08084/3735, während der allgemeinen Dienststunden jederzeit einsehbar.

Bebauungspläne: „Südlich der Geistl.-Rat-Bachmaier-Straße“ und „Korbinianstraße“

Bebauungspläne: „Südlich der Geistl.-Rat-Bachmaier-Straße“ und „Korbinianstraße“

Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelfeld“

Der Grundstücks- und Bauausschuss beschloss in der Sitzung vom 25.10.2011, den Bebauungsplan „Ziegelfeld“ im vereinfachten Verfahren zu ändern. Die Umgestaltung betrifft ausschließlich das Grundstück Fl.Nr. 1639/92 mit einer Fläche von 1.869 m². Der Änderungsentwurf wurde durch die Firma Eller & Mayer aus Landshut ausgearbeitet.

Mit der Bebauungsplan-Änderung soll das bisherige Baurecht für 10 Geschosswohnungen (Gebäude E + 1, Traufwandhöhe 6 m, Satteldach) erweitert werden, damit die Errichtung von 15 Geschosswohnungen (E + II, Pultdach, Traufwandhöhe 8,15 m bzw. 9,20 m am höchsten Punkt des Daches) möglich ist.

Zur Bebauungsplan-Änderung kann bis zum 20. Dezember 2011 Stellung genommen werden. Der Planungsentwurf ist im Rathaus bei Herrn Baumgartner, Zimmer 2.13, Tel. 08084/3735, während der allgemeinen Dienststunden einzusehen.

Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelfeld“

Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Hubenstein Nord-West“

Für die Ausweisung von Bauflächen im Nordwesten von Hubenstein hat der Gemeinderat am 9. November die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Mit den beiden Bauleit-Planverfahren soll eine bisher landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche, im Anschluss an die bestehende Bebauung, um vier Bauparzellen erweitert werden. Das Areal soll als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen werden.

Der Bebauungsplan-Vorentwurf sowie der Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf liegen im Rathaus bei Herrn Baumgartner, Zimmer 2.13, Tel. 08084/3735, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus. Äußerungen zu den jeweiligen Planungen können bis zum 23. Dezember 2011 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Hubenstein Nord-West“