Kauf eines Feuerwehrfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Wambach

Im März vergangenen Jahres genehmigte der Gemeinderat
ein Konzept für die fahrzeugmäßige Ausstattung der
fünf gemeindlichen Feuerwehren bis in das Jahr 2020 (siehe
Kompass 06/2001). Das Konzept sieht u.a. eine Ersatzbeschaffung
für das „altersschwache“ Tragkraftspritzenfahrzeug
(TSF, Baujahr 1975) der Freiwilligen Feuerwehr Wambach vor.

In der Gemeinderatssitzung vom 9. April wurde dem Kauf
eines neuen Feuerwehrfahrzeuges (TSF-K) zum Preis von 64.204 €
für die Wambacher Feuerwehr zugestimmt. Die Regierung von Oberbayern
gewährt hierfür einen Zuschuss in Höhe von 17.500
€, mit dessen Auszahlung aber erst in ca. 3 Jahren gerechnet
werden kann.


Verabschiedung des alten Gemeinderats

Ausgeschiedene Gemeinderäte

Für die fruchtbare und gute Zusammenarbeit während
der vergangenen Legislaturperiode bedanken sich die Gemeinde Taufkirchen(Vils)
und 1. Bürgermeister Franz Hofstetter recht herzlich bei den
ehemaligen Gemeinderäten.

Im Bild hintere Reihe von links: Josef Bachmaier, Martin
Bayerstorfer, Wolfgang Schwarz, Paul Attenberger, 1. Bürgermeister
Franz Hofstetter, Gerhard Außerbauer; vorne von links: Günter
vom Hofe, Gisela Huber, Gerold Wildner, Hugo Eisgruber.

Verabschiedung (1)

Bürgermeister Franz Hofstetter bedankte
sich bei seinem „Vize“ der letzten 6 Jahre.

Verabschiedung (2)

Ein besonderer Dank ging an den scheidenden Gemeinderat
Gerold Wildner, der in den vergangenen drei Legislaturperioden
die Geschicke der Vilsgemeinde mitbestimmt hatte.

Rauchverbot im Sitzungssaal

Mit Beginn der laufenden Legislaturperiode gilt nach
einem Beschluss des neuen Gemeinderats striktes Rauchverbot im Sitzungssaal.
Obwohl Nichtraucher, nahmen die beiden Räte Gerold Wildner
(im Bild rechts) und Gottfried Traber (3. von rechts) die bevorstehende
Änderung zum Anlass, ihre Kollegen in der letzten Sitzung des
alten Gemeinderats genüsslich einzunebeln – ganz legal und
mit Havannas.

Gemeinderat der Legislaturperiode 2002 – 2008

FOTOTERMIN

Zu den angenehmeren Pflichten des neuen Gemeinderats,
der am 2. Mai zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentrat, gehörte
die Aufstellung zum Gruppenbild – wie gehabt mit Dame, jedoch mit
anderer Besetzung. Personell wurde das Gremium gehörig umgekrempelt.
Neun „Neue“ (siehe Bild unten), fast die Hälfte des
Gemeinderats, drücken den Altersdurchschnitt deutlich nach
unten. Im Bild oben die Zusammensetzung; hinten von links: Josef
Fanger, Anton Elas, Stephan Treffler, Josef Langmeier, Gottfried
Traber, Anton Schweiger, Otmar Zeilbeck, Peter Zistler, Richard
Obermaier; Mitte von links: Martin Huber, Erich Christofori, Josef
Galler, Karl Liebl, Wolfgang Maier, Karl-Heinz Götzberger;
vorne von links: Simon Well, Peter Attenhauser, Alois Maier, Bürgermeister
Franz Hofstetter, Birgit Becker, Christoph Puschmann.

Ämter- und Aufgabenverteilung
im neuen Gemeinderat

Besetzung der
Referate im Gemeinderat

Bezeichnung des Referats Referent Stellvertreter
Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung Liebl Treffler
Feuerwehr und Katastrophenschutz Zistler Maier A.
Friedhof Zeilbeck Well
Jugend Becker Zistler
Kindergarten, Familie,
Senioren, Ausländ. Mitbürger
Traber Schweiger
Kultur und Denkmalschutz Puschmann Obermaier
Landwirtschaft und Umwelt Attenhauser Treffler
Schulwesen Galler Puschmann
Schwimmbad Christofori Liebl
Sport und Vereine Götzberger Obermaier
Verkehrswesen Maier W. Huber
Volksfest und Märkte, Bürgersaal Obermaier Götzberger
Wirtschaft Schweiger Becker

2. Bürgermeister

Der Gemeinderat entschied in der konstituierenden
Sitzung vom 02.05.2002, für die Dauer der Legislaturperiode
2002 bis 2008 einen weiteren Bürgermeister zu wählen.

Bei der anschließenden geheimen Wahl wurde
Gottfried Traber für dieses Amt bestimmt. Er erhielt
18 der 21 abgegebenen gültigen Stimmen, drei Stimmen
entfielen auf Martin Huber.

Grundstücks- und Bauausschuss

Die Verteilung der Sitze im Grundstücks- und Bauausschuss
erfolgte nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren, das auch kleineren Parteien
die Chance gibt, bei der Sitzvergabe berücksichtigt zu werden.
Für die kommende Legislaturperiode sind folgende Gemeinderäte
in diesem Ausschuss vertreten:

Vorsitzender: Stellvertreter:
Hofstetter Franz,
1. Bürgermeister
Traber Gottfried,
2. Bürgermeister

 

Ausschussmitglieder: Stellvertreter:
Elas Anton Zistler Peter
Maier Wolfgang Maier Alois
Langmeier Josef Christofori Erich
Liebl Karl Galler Josef
Zeilbeck Otmar Götzberger Karl-Heinz
Huber Martin Attenhauser Peter

Rechnungsprüfungsausschuss

Der Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich folgendermaßen
zusammen:

Becker Birgit (Vorsitzende)
Schweiger Anton
Fanger Josef

Mitglieder der Schulverbandsversammlung

Für die Schulverbandsversammlung der Grund- und
Hauptschule Taufkirchen(Vils) wurden folgende Gemeinderäte
bestimmt:

Hofstetter Franz, 1. Bürgermeister
Galler Josef
Puschmann Christoph
Treffler Stephan

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Dorferneuerung Moosen(Vils)

Der Vertreter der Gemeinde in diesem Gremium ist Karl
Liebl, sein Stellvertreter Josef Galler.

Bestellung des 1. Bürgermeisters
zum Eheschließungsbeamten

Vom Gemeinderat wurde Bürgermeister Franz Hofstetter
in der Sitzung vom 14.05.2002 erneut zum „Eheschließungsstandesbeamten“
bestellt. Dieses Amt, das er bereits in den vergangenen sechs Jahren
ausübte und das mit dem Ablauf der Wahlperiode am 30.04.2002
endete, beschränkt sich nur auf die Vornahme von Eheschließungen
und die damit zusammenhängenden Beurkundungen.

Im Standesamt der Gemeinde Taufkirchen(Vils) sind neben
dem Bürgermeister drei weitere Standesbeamte tätig: Anneliese
Rotter, Gisela Huber und Anton Kreuzpointner. Die Eheschließungen
im Rathaus werden während der allgemeinen Öffnungszeiten
sowie zusätzlich am Freitagnachmittag und Samstagvormittag
vollzogen.

Aufwandsentschädigungen

Festlegung der Aufwandsentschädigung des 2.
Bürgermeisters:
Neben der Entschädigung als Gemeinderatsmitglied
erhält der 2. Bürgermeister als kommunaler Wahlbeamter
der Gemeinde Taufkirchen(Vils) für seine ehrenamtliche Tätigkeit
eine Aufwandsentschädigung. Der Gemeinderat beschloss in der
Sitzung vom 14.05.2002, dem 2. Bürgermeister Gottfried Traber
eine monatliche Entschädigung in Höhe vom 725 € zu
gewähren. Mit diesem Betrag ist der Aufwand für die Vertretung
des 1. Bürgermeisters bei Urlaub, kurzzeitiger Erkrankung oder
Verhinderung abgegolten.

Die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung
des 1. Bürgermeisters hat sich gegenüber der letzten Legislaturperiode
nicht geändert. Die Behauptung in einem Bericht des
Dorfener Anzeigers, wonach die Forderung des Gemeindeoberhauptes
nach einer Gehaltserhöhung vom Gemeinderat abgelehnt worden
sei, ist falsch. Im Gegenteil: Die Bezüge des 1. Bürgermeisters
standen auf Wunsch von Franz Hofstetter auf der Tagesordnung, weil
er zum einen mit einem Verzicht auf höhere Besoldung ein Zeichen
für Sparbereitschaft setzen wollte, zum anderen legt er Wert
auf eine Offenlegung seines Gehalts, obwohl er nicht dazu verpflichtet
ist.

Nach der Bayerischen Kommunalbesoldungsverordnung sind
berufsmäßige Bürgermeister von Gemeinden in der
Größenklasse von 5.001 bis zu 10.000 Einwohnern der Besoldungsgruppe
A 15 oder A 16 zuzuordnen. Der 1. Bürgermeister der Gemeinde
Taufkirchen(Vils) erhält weiterhin laut Gemeinderatsbeschluss
vom 14.05.1996 eine monatliche Grundvergütung nach Besoldungsgruppe
A 16 von 5.246,49 € und eine Dienstaufwandsentschädigung
von 470,87 €.

Dank an die Wahlhelfer

Bei den Kommunalwahlen 2002 sorgten zahlreiche
ehrenamtliche Helfer in 10 Wahllokalen und zwei Briefwahlbezirken
für einen reibungslosen Ablauf am Wahltag und bei der
Auszählung der Stimmen, die teilweise bis in die frühen
Morgenstunden andauerte. Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) bedankt
sich herzlich bei allen Helfern und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung
für ihre Bereitschaft und Mitwirkung.

Franz Hofstetter, 1. Bürgermeister
Konrad Karbaumer, Wahlleiter

Kauf der Bahnhofsflächen in Taufkirchen(Vils)

Bereits vor 5 Jahren legte die Gemeinde Taufkirchen(Vils)
der Deutschen Bundesbahn ein Angebot für den Kauf der Bahnhofsflächen
in Taufkirchen(Vils) vor. Am 7. März dieses Jahres(!) wurde
nun der Grundstücksverkauf von der Deutschen Bahn genehmigt.
Der Gemeinderat entschied in der Sitzung vom 9. April 2002, die
ehemalige Bahnhofsfläche im Ausmaß von 7.357 m²
zu erwerben. Um sicher zu stellen, dass die Grundstücksflächen
nicht durch Müllablagerungen, chemische Bodenverschmutzungen
o.ä. belastet sind, müssen aber vor dem Notartermin noch
entsprechende Bodenuntersuchungen durchgeführt werden.


Kauf eines Rasenmähers für das Waldbad

Die Pflege der Rasenflächen im Taufkirchner Waldbad
wird ab dieser Saison vom Waldbadpersonal selbst übernommen.
Aufgrund der großen Mähflächen (ca. 13.500 m²)
entschied sich der Grundstücks- und Bauausschuss in der Sitzung
vom 18.04.2002 für einen leistungsstarken Front-Rasenmäher
vom Typ STAIGER Ferrari Modell TI-700. Das Gerät zum Preis
von 26.735 € wird bei der Firma Radlmaier, Land- und Kommunaltechnik,
Babensham gekauft.


Ausschüsse

(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der
Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

a) den Grundstücks- und Bauausschuss, bestehend
aus dem Vorsitzenden und sechs ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

b) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus
dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.

(2) Den Vorsitz im Grundstücks- und Bauausschuss
führt der erste Bürgermeister. Im Rechnungsprüfungsausschuss
führt ein vom Gemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied
den Vorsitz.

(3) Die Ausschüsse sind vorberatend tätig,
soweit der Gemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist.
Im übrigen beschließen sie anstelle des Gemeinderats
(beschließende Ausschüsse).

(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im einzelnen
ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch
gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3

Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung

(1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder
erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen
des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können
einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse
nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen
werden.

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten
für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld
von je 25,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen
des Gemeinderats oder eines Ausschusses. Sofern eine Ausschusssitzung
unmittelbar vor einer Gemeinderatssitzung stattfindet, beträgt
das Sitzungsgeld für die Ausschusssitzung 12,50 €.

(3) Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte
sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen
Verdienstausfalls. Selbstständig Tätige erhalten eine
Pauschalentschädigung von 15,00 € je volle Stunde für
den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen
Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Gemeinderatsmitglieder,
denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht,
der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit
oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann,
erhalten eine Pauschalentschädigung von 8,50 € je volle
Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag
gewährt.

(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten
für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder
nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

(5) Die Gemeinderatsmitglieder, die als Referenten
bestellt sind, erhalten für ihre Tätigkeit eine zusätzliche
Entschädigung. Diese Entschädigung beträgt jährlich
je Hauptreferent 160,00 € und je stellvertretender Referent
55,00 €. Die Ersatzleistungen nach Abs. 3 sind mit dieser Entschädigung
abgegolten.

§ 4

Vergabe von Grünpflegeleistungen

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) ist für den Unterhalt
und die Pflege von 160.000 m² Grünflächen (130.000
m² Rasenflächen, 20.000 m² Blumen- und Strauchflächen,
10.000 m² Hecken) sowie 4.596 Sträucher und 1.620 Bäume
zuständig. Bereits im vergangenen Jahr wurde ein Teil der arbeitsintensiven
Grünpflegeleistungen an das Beschäftigungsprojekt Wittibsmühle
vergeben.

Das Beschäftigungsprojekt „Wittibsmühle“
– Bereich Umwelt- und Naturschutz – ist ein eigener Arbeitsbereich
des Berufszentrums Wittibsmühle in Wang. Der Träger des
Berufszentrums ist der Katholische Männerfürsorgeverein
München e.V., der in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt Freising
sowie dem Landratsamt Freising (Sozialamt) das Projekt durchführt.
Die Maßnahme fördert die soziale und berufliche Integration
von benachteiligten jungen Menschen und Langzeitarbeitslosen in
den Landkreisen Erding und Freising. Durch die Mitwirkung von fachlichem
Betreuungspersonal (Landschaftsgärtnermeister und Diplomingenieur
für Landespflege) wird bei der Ausführung der Grünpflegemaßnahmen
eine hohe Qualität und reibungslose Auftragsabwicklung garantiert.

Der Grundstücks- und Bauausschuss entschied am
18.04.2002, auch in diesem Jahr einen Teil der Grünpflegeleistungen
an das Beschäftigungsprojekt „Wittibsmühle“
zu vergeben. Die Auftragssumme beläuft sich auf 46.414,46 €.
Weitere Grünpflegeleistungen werden durch Landwirte aus dem
Gemeindebereich erbracht.


Benutzungsordnung für den Bürgersaal Taufkirchen(Vils)


Nachdem der Pachtvertrag für die Bewirtschaftung
des Bürgersaales mit dem Gastwirt Steffen Scheuermann zum Ende
des vergangenen Jahres abgelaufen war, entschied der Gemeinderat
in der Sitzung vom 9. April 2002, die Benutzung und die Bewirtschaftung
des Bürgersaales neu zu regeln.

Dabei ergeben sich folgende grundlegende Änderungen:

  • Die gastronomische Bewirtschaftung des Bürgersaales übernimmt
    nach Wunsch des Veranstalters wieder die Jell & Jell GdbR
    (Betreiber des Speisecafes „Le Filou“).
  • Die gastronomische Bewirtschaftung kann auch durch den Veranstalter
    selbst oder einen von ihm beauftragten Dritten erfolgen (hierfür
    ist die Genehmigung der Gemeinde notwendig).
  • Die Benutzung des Bürgersaales wird durch eine neue Benutzungsverordnung
    geregelt. Hierin wurde u.a. festgelegt, dass für soziale,
    karitative oder einem gemeinnützigen Zweck dienende Veranstaltungen
    keine Saalmiete erhoben wird. Das gleiche gilt für Veranstaltungen
    von gemeindeansässigen Vereinen im Hinblick auf eine nachhaltige
    Vereinsförderung.
  • Sonstige Veranstalter (z.B. Privatfirmen und Privatpersonen)
    haben zur Deckung der entstehenden Unkosten eine Saalmiete von
    25 – 250 € + MWSt. pro Veranstaltungstag zu entrichten.

Der Bürgersaal wird weiterhin nur von der Gemeinde
Taufkirchen(Vils) vergeben. Die jeweiligen Veranstalter haben die
neue Benutzungsverordnung und die Hausordnung einzuhalten. Die Verordnung
ist im Rathaus, Zimmer 103/I. Stock jederzeit einzusehen oder wird
auf Wunsch gerne übersandt. Bürgersaalreservierungen nimmt
Angelika Spörlein (Tel. 08084 / 37 22) entgegen.


Änderung der Abwasserabgabesatzung für Kleineinleiter

Alle Grundstückseigentümer, deren Anwesen
nicht an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen sind, müssen
laut Abwasserabgabesatzung für Kleineinleiter pro Einwohner
ab 01. Januar 2002 17,90 € an die Gemeinde Taufkirchen(Vils)
entrichten.

Die gesamten Kleineinleitergebühren werden direkt
von der Gemeinde Taufkirchen(Vils) an die Staatskasse des Freistaates
Bayern weitergegeben. Die Staatseinnahme wird zweckgebunden im Bereich
Umweltschutz/Abwasserentsorgung verwandt.


Zuschuss zur Innenrenovierung der Pfarrkirche St. Stephanus in Moosen(Vils)

Die Pfarrkirche in Moosen(Vils) wird seit 1996 renoviert.
Bereits im Februar 2001 hatte der Katholische Pfarrverband Taufkirchen(Vils)
einen Zuschuss in Höhe von 3 % der Gesamtkosten zur Innenrenovierung
der Kirche beantragt. Die damaligen Renovierungskosten wurden nach
einer Grob-Schätzung vom April 2000 mit 970.000 DM angegeben.
Der Zuschussantrag wurde nach mehrmaliger Beratung im Gemeinderat
jedoch zurückgestellt.

Im Januar 2002 wurde nun vom Katholischen Pfarrverband
Taufkirchen(Vils) ein neuer Zuschussantrag vorgelegt, nachdem in
der Zwischenzeit die Gesamtrenovierungskosten bis zur endgültigen
Fertigstellung vorliegen. Für die Innenrenovierung der Moosener
Kirche (Gesamtkosten neu: 920.325,38 € ) genehmigte der Gemeinderat
in der Sitzung vom 23.04.2002 einen Pauschalbetrag in Höhe
von 25.000 €. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in vier
Jahresraten ab 2003 in Höhe von jeweils 6.250 €.