Änderung der Abwasserabgabesatzung für Kleineinleiter

Alle Grundstückseigentümer, deren Anwesen
nicht an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen sind, müssen
laut Abwasserabgabesatzung für Kleineinleiter pro Einwohner
ab 01. Januar 2002 17,90 € an die Gemeinde Taufkirchen(Vils)
entrichten.

Die gesamten Kleineinleitergebühren werden direkt
von der Gemeinde Taufkirchen(Vils) an die Staatskasse des Freistaates
Bayern weitergegeben. Die Staatseinnahme wird zweckgebunden im Bereich
Umweltschutz/Abwasserentsorgung verwandt.