Benutzungsordnung für den Bürgersaal Taufkirchen(Vils)


Nachdem der Pachtvertrag für die Bewirtschaftung
des Bürgersaales mit dem Gastwirt Steffen Scheuermann zum Ende
des vergangenen Jahres abgelaufen war, entschied der Gemeinderat
in der Sitzung vom 9. April 2002, die Benutzung und die Bewirtschaftung
des Bürgersaales neu zu regeln.

Dabei ergeben sich folgende grundlegende Änderungen:

  • Die gastronomische Bewirtschaftung des Bürgersaales übernimmt
    nach Wunsch des Veranstalters wieder die Jell & Jell GdbR
    (Betreiber des Speisecafes „Le Filou“).
  • Die gastronomische Bewirtschaftung kann auch durch den Veranstalter
    selbst oder einen von ihm beauftragten Dritten erfolgen (hierfür
    ist die Genehmigung der Gemeinde notwendig).
  • Die Benutzung des Bürgersaales wird durch eine neue Benutzungsverordnung
    geregelt. Hierin wurde u.a. festgelegt, dass für soziale,
    karitative oder einem gemeinnützigen Zweck dienende Veranstaltungen
    keine Saalmiete erhoben wird. Das gleiche gilt für Veranstaltungen
    von gemeindeansässigen Vereinen im Hinblick auf eine nachhaltige
    Vereinsförderung.
  • Sonstige Veranstalter (z.B. Privatfirmen und Privatpersonen)
    haben zur Deckung der entstehenden Unkosten eine Saalmiete von
    25 – 250 € + MWSt. pro Veranstaltungstag zu entrichten.

Der Bürgersaal wird weiterhin nur von der Gemeinde
Taufkirchen(Vils) vergeben. Die jeweiligen Veranstalter haben die
neue Benutzungsverordnung und die Hausordnung einzuhalten. Die Verordnung
ist im Rathaus, Zimmer 103/I. Stock jederzeit einzusehen oder wird
auf Wunsch gerne übersandt. Bürgersaalreservierungen nimmt
Angelika Spörlein (Tel. 08084 / 37 22) entgegen.