Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung

(1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder
erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen
des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können
einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse
nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen
werden.

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten
für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld
von je 25,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen
des Gemeinderats oder eines Ausschusses. Sofern eine Ausschusssitzung
unmittelbar vor einer Gemeinderatssitzung stattfindet, beträgt
das Sitzungsgeld für die Ausschusssitzung 12,50 €.

(3) Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte
sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen
Verdienstausfalls. Selbstständig Tätige erhalten eine
Pauschalentschädigung von 15,00 € je volle Stunde für
den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen
Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Gemeinderatsmitglieder,
denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht,
der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit
oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann,
erhalten eine Pauschalentschädigung von 8,50 € je volle
Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag
gewährt.

(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten
für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder
nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

(5) Die Gemeinderatsmitglieder, die als Referenten
bestellt sind, erhalten für ihre Tätigkeit eine zusätzliche
Entschädigung. Diese Entschädigung beträgt jährlich
je Hauptreferent 160,00 € und je stellvertretender Referent
55,00 €. Die Ersatzleistungen nach Abs. 3 sind mit dieser Entschädigung
abgegolten.

§ 4