Was ist eigentlich eine UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG?

Rechtliche Grundlagen

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien vom 27. Juni

1985 über eine Umweltverträglichkeitsprüfung
bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten vom 12.02.1990
schreibt die Inhalte und Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) vor. Das Verfahren der UVP ist im Gesetz (UVPG) geregelt.
Die UVP ist als durchgängiger und integrierter Bestandteil
der Planfeststellung, also der behördlichen Verfahren, die
der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen,
durchzuführen.

In der UVP sollen zu einer wirksamen Umweltvorsorge
die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Straßenbauvorhabens
in allen denkbaren Varianten und Netzfällen aufgezeigt werden:

1. Für Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden,
Wasser, Luft, Klima und Landschaft einschließlich der jeweiligen
Wechselwirkungen,

2. für Kultur- und Sachgüter.

Alle zu erwartenden Auswirkungen sollen frühzeitig
und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet und das Ergebnis
der Umweltverträglichkeitsprüfung so früh wie möglich
bei den behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit
berücksichtigt werden.

Liebe Gemeindebürgerinnen und -bürger,

die Umfahrung der B 388 ist nicht nur eine einschneidende
Maßnahme für die Betroffenen, sondern sollte alle
Gemeindebürger interessieren. Die Ergebnisse der Voruntersuchung
des Straßenbauamtes wurden dem Gemeinderat am 8. Mai
2001 vorgestellt und sind nun für alle Gemeindebürger
im Rathaus, 2. Stock, öffentlich ausgelegt. Ihre persönliche
Meinung, ihre Wünsche und Anträge werden von den
Mitarbeitern des Bauamtes gerne entgegengenommen.

Franz Hofstetter, 1. Bürgermeister