Rechtliche Grundlagen
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien vom 27. Juni
1985 über eine Umweltverträglichkeitsprüfung
bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten vom 12.02.1990
schreibt die Inhalte und Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) vor. Das Verfahren der UVP ist im Gesetz (UVPG) geregelt.
Die UVP ist als durchgängiger und integrierter Bestandteil
der Planfeststellung, also der behördlichen Verfahren, die
der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen,
durchzuführen.
In der UVP sollen zu einer wirksamen Umweltvorsorge
die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Straßenbauvorhabens
in allen denkbaren Varianten und Netzfällen aufgezeigt werden:
1. Für Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden,
Wasser, Luft, Klima und Landschaft einschließlich der jeweiligen
Wechselwirkungen,
2. für Kultur- und Sachgüter.
Alle zu erwartenden Auswirkungen sollen frühzeitig
und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet und das Ergebnis
der Umweltverträglichkeitsprüfung so früh wie möglich
bei den behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit
berücksichtigt werden.
Liebe Gemeindebürgerinnen und -bürger, die Umfahrung der B 388 ist nicht nur eine einschneidende Franz Hofstetter, 1. Bürgermeister |