Grundschule Moosen (Vils)

Mittwoch, 18. April 2012
11.30 – 13.00 Uhr und 17.00 – 18.00 Uhr
Schulgebäude, Raum 1

Grundschule Taufkirchen (Vils)

Mittwoch, 18. April 2012
10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Schulgebäude, Zimmer E 304

Die Kinder müssen an der öffentlichen Volksschule, in deren Sprengel sie wohnen, oder an einer privaten Volksschule angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen.

Anzumelden sind alle Kinder, die im folgenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die am 30. September dieses Jahres sechs Jahre alt sein werden, also spätestens am 30. September 2006 geboren sind.

Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt worden sind; der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Volksschule zurückstellen zu lassen.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Kind auch eingeschult werden, wenn es zwischen dem 01.10.2006 und 31.12.2006 geboren ist.

Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind schulpflichtig, wenn es nach dem 31.12.2006 geboren ist und aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Für diese Kinder ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schuleinschreibung kommen und die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch mitbringen. Außerdem sind notwendig der Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden sowie die Bestätigung des Gesundheitsamtes.