Energieversorgung – Gründung von Gemeindewerken

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23. Februar 2010 beschlossen, zum Aufbau und Betrieb eines Fernwärmenetzes Gemeindewerke zu gründen. Die Gründung erfolgt in der Rechtsform einer GmbH und Co. KG. Aufgabe der Gemeindewerke ist künftig die Ver- und Entsorgung. Dabei soll zunächst die Wärmeversorgung etabliert werden. Weitere Geschäftsfelder sind ggf. die Stromerzeugung (Photovoltaik, Block-Heizkraftwerk), die Stromverteilung und der Stromvertrieb. Genauso könnte auch die Wasserversorgung, die Abwasserversorgung und der Freibadbetrieb hinzugezogen werden.

Der Betrieb der Gemeindewerke erfolgt mit einem Partner. Der Gemeinderat beschloss nach Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens, die Stadtwerke Erding GmbH als kompetentes Unternehmen aus der regionalen Versorgungswirtschaft an der zu gründenden Gesellschaft zu beteiligen. Grundlage der Entscheidung waren die Ergebnisse aus dem Energienutzungsplan, mit dem Ziel, Energiewirtschaft auf regionaler Ebene zu betreiben.

Grundschule Taufkirchen (Vils)

Nach den Osterferien fällt der Startschuss für die Sanierung der Taufkirchener Grundschule. Der Gemeinderat stimmte am 23. Februar der endgültigen Ausführungsplanung des Architekturbüros Leinhäupl + Neuber aus Landshut zu. Laut Kostenberechnung des Planungsbüros muss die Gemeinde Taufkirchen(Vils) mit einer Bausumme von 6,2 Mio. € rechnen. Enthalten sind darin die Passivhausbauweise, die behindertengerechte Gestaltung sowie ein umfassendes Sicherheitskonzept. Für die Generalsanierung des Gebäudes erhält die Kommune voraussichtlich 3,7 Mio. € an Zuschüssen. Während der Bauphase werden fünf von zwölf Grundschulklassen in das Wasserschloss umziehen (Bericht folgt).

Telefonbefragung zur Ortskernsanierung

Bereits im vergangenen Oktober entschied sich der Gemeinderat dafür, die vor mehr als 20 Jahren eingeleitete Ortskernsanierung neu aufzurollen. Ein Expertenteam aus mehreren Planungsbüros ist derzeit damit beschäftigt, den aktuellen „Istzustand“ unseres Ortskernes zu untersuchen (siehe Kompass 12/2009).

Um Hinweise zur optimalen Gestaltung des Einzelhandels und zur Verbesserung der Versorgungssituation in Taufkirchen (Vils) zu gewinnen, lässt die Gemeinde im Rahmen dieser „vorbereitenden Untersuchungen zur Ortskernsanierung“ auch den örtlichen Einzelhandel sowie den Dienstleistungsbereich analysieren. Hierzu finden in den nächsten Wochen Telefonbefragungen statt.

Die telefonische Haushaltsbefragung wird im gesamten Gemeindebereich durchgeführt. Dabei geht es um die Einkaufsgewohnheiten und die Beurteilung des Taufkirchener Einzelhandels. Die Befragten werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Alle Antworten werden anonym, also ohne Kenntnis der Person verarbeitet. Die Befragung wird von der Firma GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH aus München durchgeführt.

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) bittet die Gemeindebür­gerInnen, die Befragung zu unterstützen. Die Ergebnisse werden bei einer Auftaktversammlung zur Ortskernsanierung vorgestellt.

Erlass einer Werbeanlagensatzung

Die Anbringung von Werbeanlagen im Ortszentrum von Taufkirchen(Vils) wird künftig durch die Werbeanlagensatzung der Gemeinde Taufkirchen(Vils) geregelt. Zum Schutz des Straßen- und Ortsbildes verabschiedete der Gemeinderat am 16. März die entsprechende Rechtsvorschrift, die vor allem die Aufstellung von großflächigen und überdimensionalen Werbeanlagen einschränkt.

Gründe für die Entscheidung des Gemeinderates sind u.a. Anträge ortsfremder Werbeagenturen. Sie beabsichtigten in unserem Ortszentrum dominante Reklamewände mit mehr als zehn Quadratmetern aufzustellen, die nicht nur das Ortsbild „verschandeln“, sondern auch in gewisser Weise die Konzentration der Straßenverkehrsteilnehmer beeinflussen.

Im Geltungsbereich* dieser Satzung sind ab sofort folgende Anlagen unzulässig:

  • Werbeanlagen für Fremdwerbungen (Werbung, die nicht am Ort der Leistung erfolgt)
  • Großflächenwerbetafeln und Werbeanlagen mit einer Fläche von mehr als zwei Quadratmetern
  • Fahnen und Wimpelreihen und farbige Lichtgirlanden
  • Werbeanlagen mit wechselndem und/oder beweglichem Licht bzw. bewegten Werbeflächen

* Die Geltungsbereiche der Satzung bzw. der vollständige Inhalt sind während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus bei Herrn Baumgartner, Tel. 08084 / 37 35, einzusehen.

Verkaufsoffene Sonntage

Die Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage in der Gemeinde Taufkirchen (Vils) wurde vom Gemeinderat am 16.03.2010 geändert. Nach Absprache mit dem örtlichen Gewerbeverein haben nun alle Taufkirchener Betriebe die Möglichkeit, ihre Geschäfte am zweiten Sonntag im April anlässlich der Veranstaltung „Gartenlust“ im Wasserschloss zu öffnen. Die Veranstaltung „Frühling in Taufkirchen“ findet nicht mehr statt.

In der Verordnung über verkaufsoffene Sonntage sind folgende Öffnungstage festgelegt:

  • Zweiter Sonntag im April („Gartenlust“ im Wasserschloss)
  • Sonntag vor Pfingsten (Adlberger Markt)
  • erster Sonntag im Oktober (Handwerksmarkt)

An diesen Tagen dürfen die Geschäfte in der Gemeinde in der Zeit von 13.00-18.00 Uhr geöffnet sein. Die neue Verordnung ist im Rathaus, Zimmer 1.10, einzusehen.