Erlass einer Werbeanlagensatzung

Die Anbringung von Werbeanlagen im Ortszentrum von Taufkirchen(Vils) wird künftig durch die Werbeanlagensatzung der Gemeinde Taufkirchen(Vils) geregelt. Zum Schutz des Straßen- und Ortsbildes verabschiedete der Gemeinderat am 16. März die entsprechende Rechtsvorschrift, die vor allem die Aufstellung von großflächigen und überdimensionalen Werbeanlagen einschränkt.

Gründe für die Entscheidung des Gemeinderates sind u.a. Anträge ortsfremder Werbeagenturen. Sie beabsichtigten in unserem Ortszentrum dominante Reklamewände mit mehr als zehn Quadratmetern aufzustellen, die nicht nur das Ortsbild „verschandeln“, sondern auch in gewisser Weise die Konzentration der Straßenverkehrsteilnehmer beeinflussen.

Im Geltungsbereich* dieser Satzung sind ab sofort folgende Anlagen unzulässig:

  • Werbeanlagen für Fremdwerbungen (Werbung, die nicht am Ort der Leistung erfolgt)
  • Großflächenwerbetafeln und Werbeanlagen mit einer Fläche von mehr als zwei Quadratmetern
  • Fahnen und Wimpelreihen und farbige Lichtgirlanden
  • Werbeanlagen mit wechselndem und/oder beweglichem Licht bzw. bewegten Werbeflächen

* Die Geltungsbereiche der Satzung bzw. der vollständige Inhalt sind während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus bei Herrn Baumgartner, Tel. 08084 / 37 35, einzusehen.

Verkaufsoffene Sonntage

Die Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage in der Gemeinde Taufkirchen (Vils) wurde vom Gemeinderat am 16.03.2010 geändert. Nach Absprache mit dem örtlichen Gewerbeverein haben nun alle Taufkirchener Betriebe die Möglichkeit, ihre Geschäfte am zweiten Sonntag im April anlässlich der Veranstaltung „Gartenlust“ im Wasserschloss zu öffnen. Die Veranstaltung „Frühling in Taufkirchen“ findet nicht mehr statt.

In der Verordnung über verkaufsoffene Sonntage sind folgende Öffnungstage festgelegt:

  • Zweiter Sonntag im April („Gartenlust“ im Wasserschloss)
  • Sonntag vor Pfingsten (Adlberger Markt)
  • erster Sonntag im Oktober (Handwerksmarkt)

An diesen Tagen dürfen die Geschäfte in der Gemeinde in der Zeit von 13.00-18.00 Uhr geöffnet sein. Die neue Verordnung ist im Rathaus, Zimmer 1.10, einzusehen.