Aufruf an alle EU-Bürger in Taufkirchen (Vils)

Am 7. Juni 2009 wird das Europäische Parlament neu gewählt. Wenn Sie als Unionsbürger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union hier in Taufkirchen (Vils) Ihren Wohnsitz haben, können Sie entscheiden, ob Sie in Ihrem Heimatstaat oder in Deutschland die aufgestellten Kandidaten wählen.

Um Ihr Wahlrecht in Taufkirchen (Vils) ausüben zu können, müssen Sie in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Taufkirchen (Vils) eingetragen sein.

  • Wahlberechtigte Unionsbürger, die bereits 1999 und 2004 in Taufkirchen (Vils) an der Europawahl teilgenommen haben und nicht zwischenzeitlich in das Ausland weggezogen sind, werden bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung stellen.

Wir empfehlen Ihnen aber auf jeden Fall, sich bis zum 15. Mai 2009 bei der Gemeinde Taufkirchen (Vils) zu erkundigen, ob die Eintragung in das Wählerverzeichnis tatsächlich erfolgt ist.

  • Alle anderen Unionsbürger müssen bei der Gemeinde bis spätestens 15. Mai 2009 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Bitte beachten Sie dabei die allgemeinen Öffnungszeiten bzw. die Postlaufzeiten!

Ausführliche Informationen erhalten Sie im Rathaus bei Herrn Kreuzpointner, Tel. 08084 / 3745 oder Frau Breiteneicher, Tel. 08084 / 37 43.

Weitergabe von persönlichen Daten an Parteien und Wählergruppen – Widerspruchsrecht

Im Zusammenhang mit der kommenden Europawahl im Juni 2009 und der Bundestagswahl im September 2009 weisen wir darauf hin, dass die Meldebehörde an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskünfte aus dem Melderegister geben darf.

Übermittelt werden: Vor- und Familienname, Doktorgrade und Wohnanschrift. Auch Personengruppen, wie z.B. Erstwähler, werden auf Antrag bekannt gegeben. Die Geburtstage der Wahlberechtigten werden aber in keinem Falle übermittelt.

Alle Gemeindebürgerinnen und -bürger haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen. Die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.

https://portal.livingdata.de/taufkirchen-vils/a005.aspx