Präambel:

Bei der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio 1992 wurde eine
„Klimarahmenkonvention“ beschlossen, die die Zielvorgabe enthält, zur Bekämpfung des Treibhauseffektes bis
zum Jahr 2005 den Kohlendioxyd-Ausstoß um 25% gegenüber 1990 zu senken. Diese Zielsetzung kann u. a.
damit unterstützt werden, dass ein rationeller Umgang mit der Primärenergie erfolgt und der Energieverbrauch
reduziert wird.

Um einen Beitrag hierfür zu leisten, wird die Gemeinde Taufkirchen(Vils) künftig energiesparendes Bauen
fördern. Die Gewährung finanzieller Mittel erfolgt dabei auf der Grundlage von folgendem Förderprogramm:

1. Gegenstand der Förderung

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) gewährt eine Förderung für folgende Maßnahmen:

a) Solaranlagen (Solarkollektoranlagen und Photovoltaik-Anlagen) mit einer Fläche von mehr als 5 m²,

b) Neubau von Wohnungen im Sinne des § 9 Abs. 4 Nr.1 des Eigenheimzulagengesetzes vom 03.04.1997,
deren Jahresheizwärmebedarf den geforderten Wert nach der Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 um
mindestens 25 v.H. unterschreitet.

2. Höhe der Förderung

Sie beträgt einmalig für Maßnahmen unter Ziffer

1a) pauschal 500 DM

1b) für ein Einzelhaus 2.000 DM
für eine Doppelhaushälfte und für ein Reiheneckhaus 1.500 DM
für ein Reihenmittelhaus 1.200 DM

Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme.

Als Nachweis sind für die unter Ziffer 1a) genannten Maßnahmen Rechnungsbelege und für die unter Ziffer 1b)
genannten Maßnahmen ein Wärmebedarfsausweis im Sinne des § 12 der Wärmeschutzverordnung vorzulegen.

3. Finanzierung des Förderprogramms

Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt aus dem von der Gemeinde Taufkirchen(Vils) eingerichteten
„Umweltfond“, der jährlich mit entsprechenden Haushaltsmitteln bestückt wird. Außerdem fließen in den
Umweltfond Spenden und Zuschüsse, die die Gemeinde zweckgebunden für Maßnahmen des Umweltschutzes
erhält. Aus dem Umweltfond werden auch andere Maßnahmen, die zum Umweltschutz beitragen, finanziert.