1. Gegenstand der Förderung

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) gewährt eine Förderung für folgende Maßnahmen:

a) Solaranlagen (Solarkollektoranlagen und Photovoltaik-Anlagen) mit einer Fläche von mehr als 5 m²,

b) Neubau von Wohnungen im Sinne des § 9 Abs. 4 Nr.1 des Eigenheimzulagengesetzes vom 03.04.1997,
deren Jahresheizwärmebedarf den geforderten Wert nach der Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 um
mindestens 25 v.H. unterschreitet.